Ambulanter Bereich zunehmend wichtiger

Berlin – Man stehe „am Vorabend eines massiven Bedeutungszuwachs“ des ambulanten Bereiches. Diese Einschätzung gab vorgestern Michael Zaske, Abteilungsleiter Gesundheit im brandenburgischen Gesundheitsministerium, ab. Schon jetzt stemme dieser Bereich einen erheblichen Teil der medizinischen Versorgung, so Zaske im Rahmen einer Veranstaltung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).
Wenn nun mit dem geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein Schub für die weitere Ambulantisierung komme, stelle sich die Frage, mit welchen Optionen diese Leistungen erbracht werden könnten. Insofern stelle das KHVVG nur eine Seite der Medaille dar – das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und auch die Notfallreform seien mindestens genauso wichtig.
Man müsse, nicht zuletzt angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, zwingend „neue Wege gehen“, um eine Entlastung von jenen Arbeiten zu ermöglichen, die weg von der eigentlichen medizinischen Versorgung gingen. Benötigt würden Organisationsformen, die dies unterstützen – und diese „dürfen auch finanziert werden“.
Notwendig sind nach Einschätzung Zaskes gesetzliche Anpassungen, welche innovative Versorgungs- und Organisationsformen über Modellprojekte hinaus ermöglichen. Zudem gelte: Sollten sich die Leistungserbringung verstärkt in den ambulanten Bereich verlagern, müssten sich auch die Finanzströme entsprechend von Stationär zu Ambulant bewegen.
In diesem Zusammenhang verwies Thomas Czihal, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Zi, ebenfalls auf nötige Anpassungen der Rahmenbedingungen. Stand jetzt sei die „stark abfallende Vergütung beim Verlassen des DRG-Systems“ das Hauptproblem bei dem angestrebten Ausbau der Ambulantisierung. Deshalb sei aus seiner Sicht eine Debatte, der Sektorentrennung über Planung zu begegnen, nicht zielführend – vielmehr müsse eine Angleichung der Vergütungssysteme erfolgen.
Dem stimmte Annette Rommel, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), zu. Die unterschiedliche Honorierung sei einer der Hauptgründe, warum die sektorenübergreifende Versorgung nicht wie gewünscht stattfindet. Hinzu kämen weitere Hürden – etwa das Fehlen einer gesetzlichen Option zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch die KVen.
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