Ambulanter Sektor braucht mehr Koordination und Information für eine bessere Krisenresilienz

Berlin – Die ambulante Versorgung braucht mehr Koordination und vor allem Information, um im Krisenfall ihrem Sicherstellungsauftrag voll nachkommen zu können. Darüber zeigten sich Fachleute bei der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einig.
„Man kann sich nicht auf jeden Fall vorbereiten, aber sich nicht vorzubereiten, wäre fahrlässig“, mahnte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Stephan Hofmeister. Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) würden zeigen, dass die meisten Praxen noch nicht ausreichend vorbereitet seien.
„Was am meisten fehlt, sind Informationen. Wir haben uns als Bürgerinnen und Bürger in den letzten 30 Jahren nicht mehr mit der Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios auseinandergesetzt“, sagte er.
Die meisten Niedergelassenen wüssten nicht, welche Vorkehrrungen für Ernstfälle von Naturkatastrophen bis hin zu militärischen Auseinandersetzungen zu treffen seien, an wen sie sich dann wenden müssten, wie sie sich richtig zu verhalten hätten. Die KBV versuche hier auszuhelfen, indem sie Informationen online bereitstellt.
Man müsse ein Gesundheitswesen schaffen, das „nicht nur bei gutem Wetter, sondern auch in Krisen gut funktioniert“, mahnte Almut Nolte, stellvertretende Befehlshaberin und Chef des Stabes beim Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. „Wir brauchen keine Krisenmedizin neben der Regelversorgung, sondern eine Regelversorgung, die krisenfest ist.“
Im militärischen Ernstfall sei gleichzeitig mit hohen Patientenzahlen über einen langen Zeitraum, Ressourcenmangel und gestörter Infrastruktur zu rechnen. Doch auch unterhalb dieser Schwelle seien Vorbereitungen nötig, denn Sabotage, Spionage und Cyberangriffe seien bereits tägliche Realität.
Die sicherheitspolitischen Entwicklungen seien hochdynamisch, sodass eine ausreichende Resilienz die systematische Beobachtung von Veränderungen und deren Auswirkungen verlange. Fehlende Lagebilder und Steuerungsstrukturen seien deshalb zentrale Herausforderungen und würden eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen verhindern.
Es brauche deshalb nicht weniger als einen Paradigmenwechsel: Gesundheitsversorgung müsse vom Krisenfall her geplant werden – sie müsse auf schnelle Anpassungsfähigkeit und Skalierung von Versorgungsstrukturen ausgerichtet werden.
Das alles gelte nicht nur für den Sanitätsdienst und die Krankenhäuser, sondern auch für den ambulanten Sektor. „Auch in der ambulanten Versorgung braucht es klare Zielvorgaben und Handlungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort“, mahnte sie. Die entsprechenden Strukturen und Verfahren müssten abgestimmt und eingeübt werden.
Hier sei nicht nur die Ärzteschaft selbst gefragt, erklärte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Es müssten Kooperationsstrukturen von der kommunalen über die Landes- bis zur Bundesebene aufgebaut und gestärkt werden.
Dazu müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, ergänzte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Peter Heinz. So müsse definiert werden, welche Teile des Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) im Notfall ausgesetzt werden, und es müssten Leitplanken geschaffen werden, innerhalb derer man sich dann als Ärztin oder Arzt rechtssicher bewegen kann.
Auch brauche man beispielsweise Regelungen zur Priorisierung von Behandlungen. „Dafür möchte ich einen gesetzlichen Rahmen, damit wir bei solchen Entscheidungen Rechtssicherheit haben. Die fehlt bisher“, stimmte ihm Bergmann zu.
Aus dem Hochwasser in Bayern im Jahr 2018 habe die dortige KV wichtige Lehren ziehen können, erklärte Heinz weiter. So hätte ein Lagebild, das im Vornherein einen Worst Case simuliert, sehr geholfen, schneller Hilfe bereitzustellen. Man müsse sich ernsthafte Gedanken machen, wie man Versorgungszusammenbrüche in Krisensituationen verhindern kann.
Bisher sei für die KVen eine subsidiäre Rolle vorgesehen. „Deshalb setzen wir große Hoffnungen in das Gesundheitssicherstellungsgesetz“, sagte Bergmann. Dieses könne die Rolle definieren, in der die KVen in den Regionen Versorgung organisieren können, und ihnen entsprechende Kompetenzen geben.
„Man muss dann aber auch über die finanziellen Ströme reden. Es kann nicht sein, dass sich der Staat da aus der Verantwortung zieht und Organisation und Finanzierung der Selbstverwaltung überlässt“, betonte Heinz.
In einem gemeinsamen Projekt habe seine KV zudem mit der Sanitätsakademie Bayern begonnen, operative Vorgänge zu üben, beispielsweise die Lagebilderstellung. Ein solches Lagebild sei von herausgehobener Bedeutung, da es bisher an einer zentralen Instanz fehle, die einen kompletten Überblick über vorhandene Ressourcen und Kapazitäten hat.
Hier gelte es unter anderem Datenschutzfragen zu klären – denn die KVen hätten zahlreiche Informationen zwar, könnten diese aber nicht mit anderen relevanten Institutionen wie den Blaulichtorganisationen teilen.
Auch zwischen KVen und Zivilschutz müssten solche Strukturen geschaffen werden, damit dieser im Ernstfall weiß, an welche Praxen er sich zu wenden hat, beispielsweise bei der Bereitstellung von Notstrom oder anderen Hilfsmaßnahmen. Solche Entscheidungen müssten dann sofort getroffen werden können.
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