Politik

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll beschleunigt werden

  • Mittwoch, 16. Juli 2025
/amedeoemaja, stock.adobe.com
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Berlin – Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Heilberufe soll beschleunigt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Initiative des BMG.

Im Referentenentwurf wird darauf verwiesen, dass sich die schon jetzt bestehenden Fachkräfteengpässe im Gesundheitswesen erwartbar weiter verschärfen würden. Neben einer optimalen Berufsausbildung in Deutschland und der Weiterbildung von aktuell am Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitskräften brauche es auch „eine zügige und transparente“ Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Diese Anerkennung müsse an Bedingungen geknüpft werden, die den Patientenschutz sicherstellten. Dementsprechend setze die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus, wird betont.

Maßnahmen, die die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen sollen, erstreckten sich auf die Anerkennungsverfahren als solche, nicht auf die fachlichen Anforderungen. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Berufe Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker sowie Hebamme.

Unter anderem sollen Regelungen eingeführt werden, die es den Bundesländern ermöglichen, bei anderen Ländern abzufragen, ob dort bereits ein Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung anhängig ist – der entsprechende Informationsaustausch soll rechtssicher ausgestaltet werden.

Zudem sollen die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die dazugehörigen jeweiligen Unterrichtungs-, Prüf- und Mitteilungspflichten neu strukturiert werden. Hierbei soll das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung den antragstellenden Personen nur noch wahlweise angeboten werden.

Für Personen mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat würde damit die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Die Regelung soll antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen entlasten.

Mit Blick auf die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und eines hierzu laufenden Vertragsverletzungsverfahrens sollen außerdem „zeitnah“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen (sowie zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen) Beruf umgesetzt werden.

In der Bundesärzteordnung soll geregelt werden, dass Personen, denen eine entsprechende Erlaubnis erteilt worden ist, nicht die Berufsbezeichnung „Arzt“ oder „Ärztin“ führen, sondern die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats mit dem zusätzlichen Hinweis auf den Namen dieses Staats und auf die Tätigkeit und Beschäftigungsstelle, auf die die Erlaubnis beschränkt ist.

Neuregelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in den Studien- und Prüfungsverordnungen, die die geplanten Maßnahmen nach sich ziehen, sollen in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren „zeitnah“ folgen.

Eine erste Reaktion der Bundesärztekammer, die Anerkennungsverfahren für Fachkräfte im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln, fiel positiv aus. „Unser Gesundheitssystem ist auf Fachkräfte aus dem Ausland dringend angewiesen. Allein im Jahr 2024 haben die 17 Landesärztekammern in Deutschland 5.383 Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder aufgenommen, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen“, erläuterte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Man sei „dankbar über jede Kollegin und jeden Kollegen, die beziehungsweise der aus dem Ausland kommend an der Patientenversorgung in Deutschland mitwirken möchte“. Ein transparentes, effizientes und sorgfältiges Anerkennungsverfahren stärke die Integration von Ärzten aus dem Ausland, indem es ihre fachliche Kompetenz nachvollziehbar bestätige.

Zugleich kündigte Reinhardt an, dass man den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen werde. Die BÄK hat in einem Positionspapier selbst konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das Anerkennungsverfahren für Ärzte aus Drittstaaten ohne dabei Kompromisse bei der Patientensicherheit einzugehen, vereinfacht und beschleunigt werden kann. Unter anderem müssten die zuständigen Stellen und Behörden personell so ausgestattet werden, dass eine rechtzeitige und zügige Bearbeitung von Anträgen erfolgen könne.

aha

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