Anfragen an Antidiskriminierungsstelle erreichen Höchststand

Berlin – Die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben im vergangenen Jahr ein neuen Höchststand erreicht. 10.772 Menschen haben sich 2023 an die Stelle gewandt, wie aus dem heute veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 22 Prozent. „In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Fälle bei uns sogar verdoppelt“, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bei der Vorstellung.
Am häufigsten wurde dem Bericht zufolge rassistische Diskriminierung gemeldet (41 Prozent). 25 Prozent der Fälle beziehen sich auf Behinderungen und chronische Krankheiten, 24 Prozent auf das Geschlecht oder die Geschlechtsidentität.
14 Prozent der Menschen, die sich an die Antidiskriminierungsstelle gewendet haben, berichteten von Altersdiskriminierung. Hier hat sich die Fallzahl um 70 Prozent besonders stark erhöht. Möglich waren auch Diskriminierungen in mehreren der genannten Felder.
„Unsere Fallzahlen zeigen einen alarmierenden Trend. Mehr Menschen als je zuvor bekommen die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und Radikalisierung unmittelbar zu spüren“, so Ataman. Diskriminierungen fänden immer seltener hinter vorgehaltener Hand statt. Es sei aber ein gutes Zeichen, dass sich immer mehr Menschen gegen Diskriminierung wehren wollten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln.
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