Angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gefordert

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) befürchtet aufgrund der „skandalös späten“ Honorarentscheidung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie finanzielle Nachteile für ihre Mitglieder. Da sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bislang nicht über die Honorierung einigen konnten, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütungen für Sprechstunde und Akutbehandlung als Schiedsamt am 29. März regeln. Die neuen Leistungen sollten dann bereits ab angeboten werden.
„Angesichts der Blockadehaltung der Krankenkassenverbände stehen nur wenige Tage, bevor die neuen Leistungen zu erbringen sind, die Honorierungen nicht fest“, kritisierte DGPT-Vorsitzende Beate Unruh. Sie wirft den Kostenträgern vor, die Reform aufwandsneutral, also ohne zusätzliche Honorarmittel, in die Versorgung bringen zu wollen. „Diese Haltung ist angesichts der niedrigen Honoraranpassungen in der Vergangenheit und angesichts neuer Leistungen und zusätzlicher organisatorischer Aufwände in der Folge der neuen Psychotherapie-Richtlinie ein Skandal“, so Unruh.
Die DGPT-Vorsitzende forderte zudem die Abschaffung der „unseligen Strukturpauschale“, die von Anfang an weder fachlich noch rechtlich zu begründen gewesen sei. „Alles muss jetzt auf den Tisch, es geht bei der dringend benötigten Besserstellung psychotherapeutischer Leistungen auch und gerade um die bisherigen genehmigungspflichtigen Leistungen“, bekräftigte die DGPT-Vorsitzende.
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