Ärzteschaft

Petition gegen niedrige Vergütung in der Psychotherapie eingereicht

  • Dienstag, 11. April 2017
Psychotherapie Sprechstunde

Berlin/Köln/München/Stuttgart – Ärzte und Psychotherapeuten haben heute Bundes­ge­sund­heitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Petition mit 4.267 Unterschriften über­mitt­elt. Dabei geht es um die Vergütung der probatorischen Sitzungen in der Psychothera­pie. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 29. März 2017 auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung eine aus Sicht von Ärzten und Psychotherapeuten nicht angemessene Honorierung neuer Leistungen festgelegt.

„Auch wenn die Bewertung der Erstgespräche seit dem 1. April besser geworden ist, bleibt sie dennoch hinter den Sätzen für reguläre Psychotherapiesitzungen zurück. Diese seltsame Systematik fördert keinesfalls ein vermehrtes Angebot solcher Gesprä­che und trägt nicht dem Umstand Rechnung, dass solche Erstgespräche eher anspruchs­­voller und aufwendiger sind als reguläre Therapiesitzungen“, schreibt Herbert Mück, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, der Gröhe die Petition präsentierte. 

Protest gegen die Bewertungen der neuen psychotherapeutischen Leistungen kamen auch aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. „Neue ambulante Angebote wie die psychotherapeutische Akutbehandlung und die psy­chotherapeutische Sprechstunde müssen von den Krankenkassen auch angemes­sen fi­nanziert werden, wenn sie zu einer echten Verbesserung der Versorgung der Patienten beitragen sollen“, erklärte der Vorstand der KV Bayerns

„Die Etablierung der neuen Leistungen stellt einen hohen inhaltlichen und auch adminis­trativen Aufwand für die Vertragspsychotherapeuten dar, der mit dieser Vergütung kei­nes­falls abgebildet ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg, Norbert Metke.

„Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie war längst überfällig, um den Patienten zeit­nah den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen. Durch die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses wird dieser Wille des Gesetz­ge­bers jedoch ignoriert, denn die neuen psychotherapeutischen Angebote werden nicht als gleichwertige Leistungen anerkannt und vergütet“, zeigte sich Klaus Heckemann, Vor­stands­vorsitzender der KV Sachsen, enttäuscht.

Auch Dipl.-Psych. Frank Massow, amtierender Vorsitzender des beratenden Fachaus­schus­ses der Psychotherapeuten der KV Sachsen, hinterfragt die Honorarfestlegungen des EBA. „Ich finde es sehr bedauerlich, dass gegen den Beschluss erst der Klageweg beschritten werden muss, damit die Reformbemühungen des Gesetzgebers auch ver­wirklicht werden können“, sagte er.

Aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses werden seit 1. April 2017 die psychotherapeutische Akutbehandlung und die psychotherapeutische Sprech­stunde laut Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) mit jeweils 406 Punkten je voll­en­de­­te 25 Minuten vergütet. Dieser Betrag liegt unter der Honorierung für die bereits gut eingeführte, langfristig angelegte Richtlinientherapie.

In der vergangenen Woche hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Klage gegen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses beim Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Auch die KBV bemängelt, mit der vorgesehe­nen Honorierung werde der gesetzliche Auftrag torpediert, psychisch kranken Patienten schnell eine psychothera­peutischen Behandlung an­zu­bieten. Der hohe Mehraufwand für die Vertragspsycho­therapeuten müsse adäquat vergütet werden, so die KBV.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung