Anhörung zum Grünen-Entwurf für eine Notfallreform ausgesetzt

Berlin – Die Grünen hatten einen eigenen Entwurf für ein Novelle der Notfallversorgung vorgelegt. Der Bundestag hat sich damit bereits in erster Lesung befasst. Eine Anhörung dazu ist nun vom Gesundheitsausschuss des Bundestages mit den Stimmen von Union und SPD ausgesetzt worden. Die Grünen sind verärgert.
„Die Koalitionsfraktionen haben die bereits einvernehmlich zwischen allen Fraktionen vereinbarte öffentliche Anhörung zur Notfallreform gestoppt und auf unbestimmte Zeit vertagt – obwohl ein fertiger und sofort beschlussfähiger Gesetzentwurf seit Wochen auf dem Tisch liegt“, sagte Janosch Dahmen, Sprecher der Grünen im Gesundheitsausschuss.
Statt jetzt zu handeln, werde mit Verfahrenstricks auf Zeit gespielt – und das auf dem Rücken derer, die im Notfall auf schnelle Hilfe angewiesen seien. Er warf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, eine längst überfällige Reform auszubremsen, „nur, um ein eigenes Gesetzesverfahren durchzusetzen, das frühestens Mitte 2026 parlamentarisch beraten wird“.
„Die Anhörung zur Notfallversorgung wird selbstverständlich stattfinden", sagte Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Es sei „aus Effizienzgründen" entschieden worden, die Anhörungen von Oppositionsanträgen sowie des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung gleichzeitig anzusetzen. Man setze dabei auf eine Beratung „im Gesamtzusammenhang“, dies sei auch eine „Frage des Respekts gegenüber den Sachverständigen“, so Borchardt weiter.
Die von den Grünen kritisierte veränderte Haltung zu einer Anhörung begründete Borchardt damit, dass zuvor der Zeitplan für ein Gesetzgebungsverfahren seitens der Bundesregierung noch offen gewesen sei. Da dieser Entwurf sowie der Plan nun vorliege, könnten die Planungen angepasst werden. „Zudem wurde vereinbart, in der nächsten Sitzungswoche ein Fachgespräch zur Notfallversorgung anzusetzen“, sagte Borchardt.
Um künftig überfüllte Notaufnahmen zu vermeiden und die Notfallversorgung zu entlasten, will die schwarz-rote Bundesregierung eine eigene Reform auf den Weg bringen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte einen Entwurf für ein Gesetz kürzlich in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien gegeben.
Die Notfallreform sieht zum Beispiel den Ausbau eines Gesundheitsleitsystems vor, das die Notrufnummer 112 und die 116117 digital miteinander verbindet. Die Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117 soll deutlich ausgebaut werden. Vorgesehen ist ein Ersteinschätzungsverfahren für alle anrufenden Personen und die Vermittlung in die richtige Versorgungsebene.
Zudem sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend aufgebaut werden. Diese sollen „an ausgewählten Krankenhäusern“ etabliert werden. Die INZ bestehen aus Notaufnahme des zugelassenen Krankenhauses, Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle.
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