Animierte Tabakwerbung auf dem Prüfstand

Berlin – Animierte Tabakwerbung könnte in Deutschland auf den Prüfstand kommen. Der Petitionsausschuss hat heute mehrheitlich beschlossen, eine Petition mit der Forderung eines Verbotes animierter Tabakwerbung dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „als Material" zu überweisen, „soweit sich das Anliegen auf die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Tabakrahmenkonvention bezieht“.
Damit soll das Petitionsverfahren dann abgeschlossen werden. Kritikpunkt in der öffentlichen Petition ist unter anderem, dass es im Kassenbereich von Supermärkten Displays mit animierter Werbung für Tabakprodukte gebe.
Derartige Werbung finde sich auch in Schaufenster-Displays, heißt es zudem. Hierdurch würden auch Kinder und Suchtkranke beeinflusst, weshalb ein Verbot dieser animierten Werbung erforderlich sei.
Die Tabakrahmenkonvention ist ein 2005 in Kraft getretenes Übereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, heutige und zukünftige Generationen vor den gesundheitlichen, sozialen und die Umwelt betreffenden Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von nationalen, regionalen und internationalen Tabakkontrollmaßnahmen vor.
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