Politik

Anmeldung nach Einreise aus Coronarisikogebieten bald digital

  • Donnerstag, 15. Oktober 2020
/picture alliance, KEYSTONE, Ennio Leanza
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Berlin – Wer aus einem ausländischen Coronarisikogebiet nach Deutschland einreist, kann die obligatorische Meldung bald digital vornehmen. Die bisherige Aussteigerkarte auf Papier werde durch die „digitale Einreiseanmeldung“ ersetzt, teilte das Bundesinnen­ministerium (BMI) heute mit.

Nach der gestern im Bundeskabinett vorgestellten Musterquarantäneverordnung müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.

Mit der Einreiseanmeldung verfügen die für den Zielort zuständigen Gesundheitsämter über die notwendigen Informationen zur Überwachung der gesetzlichen Quarantäne­pflicht. Sobald die Länder die neuen Quarantäneverordnungen in Kraft setzen, kann die Anwendung in Betrieb genommen werden, nach derzeitigem Stand zum 8. November 2020.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte, bei der Pandemiebekämpfung sei man auf die tatkräftige Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Die Bürger zu Recht erwarten, dass ihnen diese Mitwirkung so leicht wie möglich gemacht wird. „Mit der digitalen Einreiseanmeldung beenden wir endlich die Zettelwirtschaft im Reiseverkehr.“

Bislang müssen Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten auf Formularen per Hand Angaben zur Identität, der Reiseroute, Kontaktdaten und dem eigenen Gesundheitszustand ma­chen.

Die Unterlagen sammelt beispielsweise die Fluggesellschaft oder das Busunternehmen ein und leitet sie an das für die Einreise zuständige Gesundheitsamt weiter, das sie wie­derum an das Gesundheitsamt am Wohnsitz des Rückkehrers verschickt. Künftig werden die Angaben laut Innenministerium mit Smartphone oder Tablet gemacht.

Die „größte Herausforderung“ bei der Entwicklung der Lösung sei gewesen, die mehr als 370 Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten technisch miteinander zu vernetzen und eine sichere Datenübermittlung zu ermöglichen, erklärte das BMI. Die Entwicklung habe dennoch nur acht Wochen gedauert.

EB/aha

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