Politik

Anspruch auf PCR-Nachtestung bei Positiv-Test könnte wegfallen

  • Mittwoch, 2. Februar 2022
/picture alliance, Sebastian Kahnert
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Berlin – Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Coronaschnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. „Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung“ werde „zu­nächst ausgesetzt“, heißt es in einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Änderung der Coronatestverordnung. Das Nachrichtenportal The Pioneer hatte zuerst berichtet.

Ob es genauso kommt ist noch unklar. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei.

Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheits­minis­ter Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Prio­risierung bei PCR-Tests ausgesprochen.

Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Coronakrisen­gespräch vor gut einer Woche eine entsprechen­de Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheits­ministerium vereinbart.

Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem po­sitiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung.

Dem Entwurf zufolge könnte die Testverordnung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internet­seite explizit eine Empfehlung für eine PCR-Nachtestung ausspricht.

Bereits ein früherer Entwurf des Ministeriums sah außerdem vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Beschäftigten in Kliniken, aus der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen.

Im neuen Entwurf wurden nun auch Arztpraxen und Risikogruppen mitaufgenommen. Der Nachweis soll beim Test erfolgen, die Teststelle vermerkt das entsprechend und im Labor wird die Probe bevorzugt untersucht. Das würde bedeuten, auch für andere Personengruppen gibt es weiterhin PCR-Tests, bis zur Übermittlung des Testergebnisses könnte aber mehr Zeit vergehen.

dpa

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