Antikörpertests auf SARS-CoV-2 noch zu ungenau

Köln – Antikörpertests können eine zurückliegende Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen. Aber die Tests sind bislang noch zu ungenau. Das Testergebnis reicht nicht aus, um Immunität nachzuweisen oder Infektiosität auszuschließen. Das berichten Wissenschaftler des europäischen Netzwerks zur Gesundheitstechnologie-Bewertung (EUnetHTA). An diesem Netzwerk beteiligt sich auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Nach Ausbruch der Coronapandemie hatte das EU-Gesundheitsdirektorat die EUnetHTA-Partner dazu aufgefordert, sich wissenschaftlich bei der Bekämpfung der Coronapandemie zu engagieren. Das IQWiG unterstützte zusammen mit einem walisischen Partner die Gesundheitsagentur der Region Emilia Romagna in Bologna/Italien bei einer ersten Bewertung zur Coronadiagnostik.
Die Autoren werteten für ihren Bericht weltweit 40 Studien aus. Danach ist insbesondere fraglich, ob ein positives Testergebnis als Zeichen einer Immunität gegen eine erneute Infektion gewertet werden könne. Außerdem sei ein positives Testergebnis nach überstandener Infektion – also ein Antikörpernachweis – kein sicherer Beleg dafür, dass die Person das Virus nicht mehr an andere Personen übertragen könne, so die Wissenschaftler.
Das IQWiG weist daraufhin, dass der jetzige EUnetHTA-Bericht keine direkten Folgen für die Frage habe, ob Corona-Antikörpertests in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden. Derzeit stehen die Tests als GKV-Leistung zur Verfügung, jedoch muss die Notwendigkeit der Testung im Einzelfall begründet werden.
Eine generelle Regelung zur GKV-Erstattung bei Antikörpertests wurde vom Bundesgesundheitsministerium in die Verordnung zur Erstattung von PCR-Tests nicht aufgenommen. Es sei nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft „noch ungeklärt“, inwieweit ein Antikörpernachweis mit dem Vorliegen einer Immunität korreliere.
Ein positives Testergebnis ist meldepflichtig. Die Bewertung der Antikörpertests soll laut IQWiG in rund drei Monaten aktualisiert werden.
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