Apotheker halten an einheitlichen Abgabepreisen für verschreibungspflichtige Medikamente fest

Berlin – Die Apotheker haben ihre Forderung an die Politik erneuert, dafür zu sorgen, dass in Deutschland wieder einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Es müsse sichergestellt werden, dass sich auch Versandapotheken aus dem Ausland an die Arzneimittelpreisverordnung hielten. Die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände forderte die Bundesregierung nach ihrer gestrigen Mitgliederversammlung in Berlin auf, diesen Standpunkt, wenn nötig auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu vertreten.
Dieser hatte im Oktober 2016 entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen und ihren Kunden Boni gewähren dürfen (Az.: C-148/159). Um Wettbewerbsnachteile für die Apotheken in Deutschland zu verhindern, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), unterstützt von der ABDA, daraufhin angekündigt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.
Gröhes Nachfolger im Amt, Jens Spahn (CDU), hält ein Versandverbot hingegen für europarechtlich und politisch „unwägbar“, wie er am Rande einer ABDA-Mitgliederversammlung im vergangenen Dezember erklärte. Er hatte stattdessen vorgeschlagen, die Boni ausländischer Versender bei 2,50 Euro je Packung zu deckeln. Wettbewerbsnachteile der einheimischen Apotheker sollten darüber hinaus mit zusätzlichen Honorarbestandteilen abgefedert werden. Spahn hatte unter anderem eine Verdoppelung des Zuschlags für Nacht- und Notdienste auf insgesamt 240 Millionen Euro sowie weitere 240 Millionen Euro für neue Dienstleistungen in Aussicht gestellt.
Nein zur Deckelung von Boni
Den Vorschlag des Ministers, die Folgen des EuGH-Urteils durch eine Deckelung der Boni zu beheben, lehnte die ABDA-Mitgliederversammlung gestern nach „breiter Debatte“ ab, wie deren Präsident Friedemann Schmidt im Anschluss an die Sitzung vor Journalisten erklärte. Das Festhalten an einer Ausnahmegenehmigung für ausländische Versender untergrabe das Ziel einheitlicher Abgabepreise, sagte Schmidt.
Der Vorschlag des Ministers sei keine Lösung. Die ABDA habe deshalb eigene Eckpunkte erarbeitet, mit denen man die Preisbindung wiederherstellen, die patientennahe Arzneimittelversorgung sichern und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten wolle. „Wir werden damit in den nächsten Wochen in einen offenen Dialog mit den politischen Kräften über die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen eintreten“, kündigte Schmidt an.
Um einen einheitlichen Abgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu gewährleisten, soll die Arzneimittelpreisverordnung den Eckpunkten zufolge Teil des Sozialgesetzbuchs V werden und damit uneingeschränkte Geltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entfalten. Boni sollen verboten und Verstöße gegen das Verbot mit Sanktionen bewehrt werden. Um die freie Apothekenwahl zu erhalten, soll es Krankenkassen verboten werden, Rabattverträge mit Arzneimittelversendern zu schließen und durch Vergünstigungen ihre Versicherten bei der Wahl ihrer Apotheke zu beeinflussen.
Zusätzliche Leistungen rund um Arzneimitteltherapiesicherheit
Spahns Vorschläge zur Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Apotheken habe die ABDA-Mitgliederversammlung dagegen grundsätzlich begrüßt, betonte Schmidt. Er kündigte an, die ABDA werde in Kürze ein Konzept vorlegen, welche zusätzlichen Dienstleistungen künftig in den Apotheken angeboten werden könnten. Neben Schulungs- und Beratungsleistungen seien auch Dienstleistungen rund um die Arzneimitteltherapiesicherheit vorstellbar.
In ihren Eckpunkten fordern die Apotheker darüber hinaus die „zwingende Mitgestaltung und Mitbestimmung“ bei der Einführung des elektronischen Rezepts und des elektronischen Medikationsplans. Sollte der Gesetzgeber auf die Vorschläge der ABDA nicht eingehen, halte die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung fest, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, heißt es dort.
„Wir haben mit den Eckpunkten ein zukunftssicheres Angebot vorgelegt, das die Präsenzapotheke stärkt und Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische Versandapotheken verhindert“, sagte Schmidt. „Wir gehen zuversichtlich in die Diskussion mit dem Minister.“
Dieser begrüßte es, dass die Apotheker nicht mehr unter allen Umständen am Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln festhalten. „Mit diesem Beschluss ist auch aus Sicht der Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich“, sagte der Minister. „Das ist ein wichtiger Schritt.“ Nötig sei eine europarechtskonforme Lösung. „Daher werden wir die Vorschläge nun in Ruhe prüfen“, sagte Spahn. „Unser Ziel bleibt die flächendeckende Versorgung mit Apotheken im ganzen Land.“
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