Apotheker und Kassen vereinbaren Friedenspflicht für E-Rezepte
Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben sich auf eine Friedenspflicht bei falsch ausgefüllten E-Rezepten geeinigt. Fehlerhafte oder fehlende Angaben sollen künftig nicht mehr zu Retaxationen führen.
Die Friedenspflicht gilt rückwirkend seit dem 1. Januar und soll zunächst bis zum 31. Dezember in Kraft bleiben. Dem hat der DAV heute bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zugestimmt.
Dem seien langwierige Verhandlungen mit dem GKV-SV vorangegangen, um eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen den Kassen und der Apothekerschaft abzuschließen, erklärte der DAV heute.
Nach dem flächendeckenden Start des E-Rezepts Anfang des Jahres hatte sich der DAV mehrfach an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt und um Klärung gebeten. Das Ministerium war daraufhin den Empfehlungen der Apothekerschaft gefolgt und hatte die Kassen dazu aufgerufen, E-Rezepte nicht zu beanstanden, wenn beispielsweise die ärztliche Berufsbezeichnung fehlt.
Seit Jahresbeginn komme es in Apotheken immer wieder zu Problemen und Fehlern, die in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder im Fachdienst der Gematik entstehen, betont der DAV. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten führen zu erheblichen technischen Problemen.
„Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden“, betont der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. „Wir hatten die Kassen schon lange aufgefordert, auf Rechnungskürzungen zu verzichten, um die Akzeptanz für das neue E-Rezept nicht aufs Spiel zu setzen. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: