Ärzteschaft

KBV: Prozesse vollständig digitalisieren und bisherige Erfahrungen nutzen

  • Dienstag, 18. Juni 2024
/keBu.Medien, stock.adobe.com
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Berlin – Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen sollte bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen möglichst von Anfang an eine vollständige Digitalisierung angestrebt werden. Dies fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Im Zusammenhang mit aktuellen Ergebnissen der Befragungen im Rahmen des Praxisbarometers Digitalisierung weist die KBV darauf hin, dass die Notwendigkeit der parallelen Ausstellung von Papierausdrucken in den Praxen zu Frust und einer Ablehnung der Digitalisierung führt. Voraussetzung für vollständig digitalisierte Prozesse sei, dass alle relevanten Akteure digital handlungsfähig sind.

Generell sollten die Rückmeldungen aus den Praxen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und zum elektronischen Rezept (E-Rezept) genutzt werden, um hieraus Schlüsse für die Digitalisierung der bisher noch papiergebundenen Formulare zu ziehen. Die KBV selbst hat auf der Grundlage der Befragungsergebnisse und in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Eckpunkte dazu formuliert, die als Richtschnur für die zukünftige Formulardigitalisierung dienen sollen.

Diese Punkte umfassen beispielsweise Fragen wie: "Werden alle Informationen vom Empfänger des Datensatzes benötigt?", "Gibt es Informationen, die mehrfach übermittelt werden?", "Sind alle aktuell vorgesehenen Prozessschritte sinnvoll und notwendig?" oder auch "Funktioniert die Informationsübermittlung derzeit problemfrei?".

Digitale Signatur nur dann, wenn unbedingt erforderlich

Laut den Eckpunkten sollte zudem darauf geachtet werden, dass eine digitale Signatur nur dann eingesetzt wird, wenn diese unbedingt erforderlich ist. Die inflationäre Verwendung digitaler Signaturen erhöhe den bürokratischen Aufwand in den Praxen sowie die Last auf den Servern der Telematikinfrastruktur (TI).

Obwohl die Digitalisierung der Formulare voranschreite und der Gesetzgeber für die nächsten Schritte eine enge Taktung vorsieht, seien noch längst nicht alle betroffenen Akteure an die TI angebunden. Diese unvollständige Anbindung der relevanten Akteure verleite regelmäßig dazu, dass in Diskussionen um die weitere Digitalisierung sowie in Pilotprojekten Aufgaben auf die Arztpraxen verlagert werden, die im papiergebundenen Prozess durch die Versicherten oder durch andere Gesundheitsberufe wahrgenommen werden. Aus vergleichbaren Gründen habe bei der Einführung der eAU der Gesetzgeber entschieden, die Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse den Praxen zu übertragen.

Nutzerfreundlichkeit wichtiger als technische Umsetzung

Im Papier der KBV heißt es, im Ergebnis führe ein solches Vorgehen dazu, dass der bürokratische Aufwand in den Praxen steigt und damit weniger Zeit für die Patientenversorgung zur Verfügung steht. In solchen Fällen würden Ärztinnen und Ärzte die Digitalisierung nicht als die vielfach angekündigte Entlastung erleben, sondern als einen weiteren Aufwuchs an nichtärztlichen Aufgaben.

Zudem sei für die erfolgreiche Digitalisierung eines Formulars nicht nur die grundsätzliche technische Machbarkeit entscheidend, sondern die Nutzerfreundlichkeit des digitalen Prozesses. Zentral hierfür sei die möglichst frühzeitige Einbindung der Anwender − zum einen bei der grundsätzlichen Festlegung der Abläufe, zum anderen aber auch bei der konkreten Umsetzung in der Praxissoftware.

Die Tatsache, dass die gematik auch bei zukünftigen digitalen Anwendungen eine Erprobung in Pilotregionen vorsieht, wird grundsätzlich begrüßt. Entscheidend sei hierbei, dass ein ausreichend langer Erprobungszeitraum vorgesehen ist und dass die zeitliche Planung die ernsthafte Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Pilotregionen vorsieht. Zudem müsse die Erprobung ausreichend unterschiedliche Praxistypen und Praxisverwaltungssysteme (PVS) umfassen.

Um eine möglichst frühzeitige Berücksichtigung der Bedürfnisse der Anwender zu ermöglichen, sollten außerdem weitere Formate zur Einholung von Praxisfeedback erwogen werden. Man habe positive Erfahrungen mit der Durchführung von Ärztepanels gemacht, bei denen Niedergelassene aus einem bestimmten Versorgungsbereich vor der Einführung neuer Regelungen zu ihren Erfahrungen aus dem Praxisalltag befragt werden, so die KBV.

aha

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