Ärzteschaft

Appell des KBV-Vize: Reformvorschläge der Niedergelassenen aufgreifen

  • Freitag, 5. Dezember 2025
Stephan Hofmeister /Jürgen Gebhardt
Stephan Hofmeister /Jürgen Gebhardt

Berlin – Man habe der Bundesregierung von Anfang an nicht nur den Dialog angeboten, sondern mit konkreten Vorschlägen und Konzepten auch Material an die Hand gegeben, um Reformen umzusetzen und spürbare Verbesserungen für die Niedergelassenen zu verwirklichen, betonte heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der KBV-Vertreterversammlung.

Unter anderem habe man Vorschläge für eine Reform der Akut- und Notfallversorgung vorgelegt, Maßnahmen für einen Bürokratieabbau in den Praxen erarbeitet, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung der ambulanten Versorgung skizziert sowie ein Konzept für eine bessere und bedarfsgerechte Patientensteuerung fertiggestellt.

Zwar befänden sich mittlerweile einige Gesetze beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Pipeline, so Hofmeister, grundsätzliche Fragen, wie etwa die einer besseren Versorgungssteuerung, würden bislang aber nicht angegangen – beziehungsweise die Vorschläge des KV-Systems nicht beachtet.

So sei beispielsweise „unverständlich“, dass beim Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung „ganz wesentliche Punkte“, die die KBV eingebracht habe, nicht aufgenommen worden seien. Hofmeister bezeichnete es als „absoluten Irrsinn“, würde man die tägliche Arbeit der Praxen für einen Ausbau von Fahr- und Notdiensten schwächen. „Ein aufsuchender Fahrdienst rund um die Uhr wäre eine unwirtschaftliche, personell kaum zu realisierende und medizinisch nicht notwendige Zusatzaufgabe“, so die Warnung.

Auch der geplante Ausbau von telemedizinischen Angeboten wie Videosprechstunden auf ein 24/7-Modell, sei vom Gesetzgeber nicht durchdacht. Neben dem Aspekt des dafür nicht vorhandenen Personals werde auch eine entsprechende Gegenfinanzierung „weitgehend ignoriert“. Eher vage bleibe der Gesetzentwurf zudem bei der Rolle der Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie bei den sich aus einer medizinischen Ersteinschätzung für Versicherte ergebenden Verpflichtungen.

Für Hofmeister wirft dies Fragen auf, wie ernst das Ziel einer besseren Steuerung wirklich gemeint ist. Dabei gebe es in etlichen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits durchdachte und auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasste Konzepte. „Auch hier gilt: Die Politik kann uns fragen.“ In der vorliegenden Form berge die Notfallreform ernsthafte Risiken hinsichtlich der Versorgungssicherheit, der Finanzierbarkeit, der Praktikabilität und der unzureichenden Steuerung.

Für das seit längerem angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) gebe es bislang keinen belastbaren kommunizierten Zeitplan – dabei müsse dieses Vorhaben eigentlich mit anderen großen Vorhaben wie etwa der Notfallreform zusammengedacht werden. Hofmeister warnte, dass schon der mehrtägige Stromausfall vor wenigen Wochen in Berlin-Treptow gezeigt habe, wie fragil und wenig resilient die Versorgungsstrukturen sind.

Deshalb müssten die ambulante Versorgung und die KVen in entsprechende Krisenpläne involviert werden. Das KV-System befinde sich untereinander im Austausch sowie mit anderen Akteuren im Dialog – und auch mit dem BMG sei man im Gespräch.

„Wir tun, was wir in unserem Zuständigkeitsbereich tun können, aber am Ende müssen alle Akteure, zivile und militärische, in eine sinnvolle Struktur mit klaren Entscheidungswegen und Aufgabenverteilung zusammengebunden werden“, appellierte Hofmeister in Richtung des Bundes.

aha

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