Approbationsordnung: Studierende kritisieren geplante Entkopplung der PJ-Aufwandsentschädigung vom BAföG

Berlin – Eine einheitliche und verpflichtende Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr (PJ) fordert der Ausschuss der Medizinstudierenden im Hartmannbund.
Man begrüße grundsätzlich die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Thema der PJ-Aufwandsentschädigung im Rahmen der Überarbeitung des Referentenentwurfs zur neuen Approbationsordnung zu adressieren. „Es ist erfreulich, dass das Ministerium nun ein Problembewusstsein für dieses wichtige Thema zeigt. Allerdings steht der aktuelle Vorschlag, die Entschädigung vom BAföG zu entkoppeln, nicht im Einklang mit den Interessen der Studierenden“, erklärte heute Anna Finger, Co-Vorsitzende des Ausschusses.
Die Medizinstudierenden im praktischen Jahr benötigten eine verpflichtende, einheitliche Aufwandsentschädigung, die an jeder Klinik für das PJ gewährt wird. „Eine solche Regelung würde sicherstellen, dass es keinen finanziellen Wettbewerb um die PJler gibt. Dann könnten sich die angehenden Ärzte für Standorte und Fachgebiete entscheiden, die ihren Interessen und beruflichen Zielen am besten entsprechen“, betonte Peter Schreiber, ebenfalls Vorsitzender.
Aktuell führe das System zu einem Ungleichgewicht: Weniger renommierte Kliniken, oft in ländlichen Regionen, zahlen hohe Aufwandsentschädigungen, auf die Studierende aus weniger wohlhabenden Verhältnissen angewiesen sind. Bekannte Krankenhäuser in urbanen Gebieten böten hingegen oft keine Entschädigung, was vorwiegend finanziell unabhängige Studierende anzieht.
„Durch die geplante Entkopplung der Aufwandsentschädigung vom BAföG in dieser Form könnte das schon jetzt frappierende Ungleichgewicht noch verstärkt werden. Eine gesetzlich festgeschriebene, einheitliche Aufwandsentschädigung wäre daher wesentlich effektiver als eine variable, frei wählbare Lösung“, so Finger und Schreiber.
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