Politik

Reform des Medizinstudiums könnte 2024 beschlossen werden

  • Donnerstag, 21. Dezember 2023
/lenets_tan, stock.adobe.com
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Berlin – Die seit Jahren angekündigte Reform des Medizinstudiums könnte auf der Zielgeraden angelangt zu sein. Ein aktuell im Bundesgesundheitsministerium leicht überarbeiteter Referentenentwurf der Ärztlichen Approbationsordnung soll dem Vernehmen nach am 24. Januar 2024 im Bundeskabinett verhandelt werden. Ziel der Bundesregierung ist das Inkrafttreten der Novelle zum Oktober 2027. Allerdings ist die Frage der Kostenfolgen zwischen Bund und Ländern immer noch ungeklärt und damit weiterhin der Knackpunkt bei der Umsetzung der Reformvorschläge, die die Zustimmung des Bundesrates benötigen.

Inhaltlich bringe der aktuell überarbeitete Referentenentwurf nur wenige grundsätzliche Änderungen, heißt es beim Medizinischen Fakultätentag (MFT). „Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Reform scheinen unverändert geblieben zu sein, und damit auch der von uns geschätzte zusätzliche Finanzierungsbedarf von über 300 Millionen Euro pro Jahr“, sagte Frank Wissing, Generalsekretär des MFT, dem Deutschen Ärzteblatt (). Bund und Länder müssten nun endlich „Farbe bekennen, ob ihnen die Reform so viel Geld wert ist“. Entscheidend sei insbesondere, ob die im Entwurf vorgesehene erhöhte Betreuungsqualität in der praktischen Ausbildung der Medizinstudierenden durch den Abbau von Studienplätzen kompensiert werden müsse.

Diese grundsätzliche Entscheidung werde seit Jahren von der Politik aufgeschoben, kritisierte Wissing. „Das führt in der Konsequenz dazu, dass viele gute Ideen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in den medizinischen Fakultäten liegen bleiben müssen, weil unklar ist, welche rechtlichen Vorgaben zukünftig gelten werden. Dass die zuletzt für den Herbst 2023 angekündigte Entscheidung erneut aufgeschoben wurde, stellt zudem den Umsetzungsstart für Oktober 2027 in Frage. Das wird weder für die Länder noch für die Fakultäten zu schaffen sein.“

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) warnt indessen vor Eile. Der Entwurf der neuen Ärztlichen Approbationsordnung enthalte nach wie vor etliche Mängel. Dazu gehöre unter anderem die Verschiebung des ersten Staatsexamens hinter das 6. Semester. Fachleute aus den Fachgesellschaften hätten in den vergangenen Jahren mehrfach diverse alternative Vorschläge unterbreitet, die aber im aktuellen Entwurf nicht umgesetzt worden seien. „Mittlerweile entsteht bei uns der Eindruck, dass es vor allem darum geht, den Beschluss vom Tisch zu bekommen, so dass der Rat von Fachleuten deswegen nicht mehr berücksichtigt wird“, monierte Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, das Thema der Aufwandsentschädigung während des Praktischen Jahres (PJ) bei der Überarbeitung des Referentenentwurfs zu adressieren. Eine Deckelung der PJ-Aufwandsentschädigung sei zuletzt in diesem Sommer im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages zum FairenPJ scharf kritisiert worden. Generell fordern die Medizinstudierenden aber eine verpflichtende, einheitliche Aufwands­entschädigung. Zudem kritisiert die bvmd, dass nach wie vor Fragen zu vorherrschenden Missständen, wie beispielsweise bei den Staatsexamina oder der Mehrbelastung im Studium, ungelöst blieben.

Zur Erinnerung: Einen ersten Vorschlag für eine Novelle des Medizinstudiums hatte die Bundesregierung bereits im November 2020 vorgelegt, einen präzisierten Referentenentwurf im August 2021. Die Finalisierung verzögerte sich dann jedoch aufgrund der ungeklärten Finanzierungsfragen, obwohl sich Bund und Länder inhaltlich bereits 2017 mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf die Grundzüge einer Reform des Medizinstudiums geeinigt hatten. Der aktuelle Referentenentwurf setzt bereits auf eine Kostenreduktion der vorherigen Pläne.

ER

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