Politik

Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden

  • Donnerstag, 21. Dezember 2017

Erfurt – Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das heute in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (Az.: 8 AZR 853/16).

Die Klägerin – eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg – scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150.000 Euro verlangt.

Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht die Ärztin, sondern das Herzzentrum verklagt hat. Geprüft wurde vom Bundesarbeitsgericht, ob es Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gab. Das verneinten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Im konkreten Fall war die Betriebsärztin freiberuflich beschäftigt.

Nach Angaben der Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Anette Wahl-Wachendorf, werden Grippeschutzimpfungen häufig von Unternehmen für ihre Mitarbeiter angeboten. „Das wird durchaus auch gern von den Beschäftigten wahrgenommen“, sagte sie. Nicht selten erfolgten Impfangebote während der Arbeitszeit. Impfschäden – im Sinne von körperlichen Schäden – seien sehr selten.

In Deutschland gibt es nach Angaben von Wahl-Wachendorf etwa 13.000 Betriebsärzte und Arbeitsmediziner. Dazu kämen einige Tausend Hausärzte, die eine betriebsärztliche Betreuung übernähmen.

dpa

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