Abrechnungsprobleme blockieren Impfaktivitäten von Betriebsärzten
Berlin – Eigentlich sollten Betriebsärzte dem Willen des Gesetzgebers zufolge seit dem Präventionsgesetz die Menschen in Deutschland auch gegen Masern, Röteln und Keuchhusten impfen. Bezahlen sollten das die Krankenkassen. Doch bei der Umsetzung gibt es Probleme, monierte jetzt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DEGAUM).
Die Fachgesellschaft beklagt, dass viele Krankenkassen davon ausgehen, dass Betriebsärzte für die Impfungen nicht zusätzlich vergütet werden dürften, da sie über die vom Arbeitgeber zu bezahlenden Arbeitsschutzmaßnahmen bereits honoriert seien. „Hier gilt es, zwischen Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung nach dem Präventionsgesetz zu unterscheiden“, argumentiert die DEGAUM. Die meisten Impfungen gehörten zur Primärprävention, deren Kosten die Krankenkassen zu tragen hätten. „Daher sind diese Gesundheitsleistungen, wenn sie von Betriebsärzten erbracht werden, auch zusätzlich gesondert zu vergüten“, so die Fachgesellschaft.
Aber auch wo auf Kassenseite die Bereitschaft zur Erstattung der Leistung bestehe, sei die Umsetzung schwierig, hieß es weiter. „Schutzimpfungen gehören zwar zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, können aber im Moment nur direkt mit diesen einzeln abgerechnet werden“, schreibt die DEGAUM. Direktabrechnungen mit jeder einzelnen der unterschiedlichen Krankenkasse seien für die Betriebsmediziner im Alltag aber kaum wirtschaftlich machbar.
Für eine effiziente Abrechnung wäre eine Servicedienststelle erforderlich, die die Abrechnung zwischen Betriebsarzt und Krankenkasse übernehme. Dies sei aufgrund einer bestehenden Gesetzeslücke derzeit aber noch ausgeschlossen. Die DGEAUM hat daher beim Bundesministerium für Gesundheit eine entsprechende Gesetzesergänzung vorgeschlagen. „Nur mit einem praktikablen Prozess wird das Ziel einer Verbesserung des Impfschutzes in der Bevölkerung erreicht werden können“, plädiert die Fachgesellschaft für eine schnelle Lösung.
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