Vermischtes

Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung schwieriges Terrain

  • Donnerstag, 2. April 2026
/Renata Hamuda, stock.adobe.com
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Berlin – Nur wenige Arbeitgeber beschäftigen Statistiken zufolge Menschen mit Behinderungen in ihren Unternehmen, obwohl eine Quote von fünf Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist. Das stößt auf Kritik bei Sozialverbänden.

„Wenn ein Unternehmen zwei gleich gute Bewerber hat, entscheiden sich viele Arbeitgeber am Ende für den Bewerber ohne Behinderung“, sagte Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. Mehr als 60 Prozent der Arbeitgeber erfüllten die Quote bisher nicht.

Sie kritisierte, dass sich Unternehmen von der gesetzlichen Pflicht freikauften, indem sie eine Ausgleichsabgabe zahlten. Diese lasse sich mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen von Behindertenwerkstätten senken. Dort arbeiten viele Beschäftigte oft unter Mindestlohn und verdienten rund einen Euro pro Stunde. Entsprechend seien viele hergestellte Waren besonders günstig.

Das Phänomen, dass viele Unternehmen lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen, statt der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung nachzukommen, hat es in die diesjährige Top 10 der vergessenen Nachrichten geschafft. Der Deutschlandfunk und die Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) veröffentlichen heute die Liste wichtiger Themen, über die deutsche Medien nicht berichtet haben.

„Es sollte von allen Beteiligten mehr Anstrengungen geben, dass Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt kommen“, forderte Marx. Unternehmen müssten mehr Offenheit haben für Menschen mit Behinderung und die Werkstätten die Bereitschaft, für möglichst viele den Übergang zu ermöglichen. Die Werkstattmitarbeitenden sollten aktiv dabei unterstützt werden. „Je länger sie in der Werkstatt arbeiten, desto geringer ist die Chance auf einen anderen Arbeitsplatz.“

Die Expertin plädierte vor allem für einen Mentalitätswandel. „Unser Wunsch ist, dass Arbeitgeber mehr auf die Potenziale achten, die Menschen mit Behinderung haben, und nicht auf etwaige Defizite“, sagte Marx. Sie verwies auf das Inklusionsbarometer Arbeit: Demnach sagt die Mehrheit der Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, dass es keine Leistungsunterschiede im Vergleich mit Menschen ohne Behinderung gibt.

Wichtig sei auch, dass die Menschen gut in den Arbeitsalltag integriert seien. „Die Kollegen und Kolleginnen müssen gut vorbereitet sein, etwa darauf, dass jemand blind oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Man sollte wissen, dass man denjenigen nicht in Watte packen muss. Dennoch sind Barrierefreiheit im Arbeitsfeld und ein Eingehen auf individuelle Bedürfnisse entscheidend“, so Marx.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2023 stieg im vergangenen Jahrzehnt die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen auf 1,12 Millionen. Sie arbeiten demnach in allen Branchen, vor allem im Verarbeitenden Gewerbe oder in der Öffentlichen Verwaltung. 2024 waren durchschnittlich 175.000 Menschen mit Beeinträchtigungen arbeitslos.

Ein Mensch gilt in Deutschland als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent festgestellt wurde. Es kann sich um eine erworbene Behinderung etwa nach einer Krebserkrankung sowie beispielsweise um eine angeborene kognitive oder körperliche Beeinträchtigung handeln.

kna

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