Petitionsausschusses sieht Nachholbedarf bei Informationen über barrierefreie Arztpraxen

Berlin – Menschen mit Behinderung sollten nach dem Willen des Petitionsausschusses im Bundestag bessere Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland erhalten. In seiner Sitzung heute setzte sich der Ausschuss einstimmig dafür ein, dass eine entsprechende Petition an das Bundesgesundheitsministerium geleitet wird.
In Deutschland bestehe grundsätzlich eine freie Arztwahl, heißt es in der Petition. Auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen kämen aber nicht in Praxen hinein, die nicht barrierefrei seien.
Informationen über die Barrierefreiheit erhalte man jedoch in den wenigsten Fällen auf der Webseite und auch nur selten beim Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei sonstigen Terminservicestellen. Vielmehr müsse dafür in der Praxis angerufen werden.
Aus Sicht des Petenten sollte es möglich sein, an den Stellen, wo Termine mit der Praxis vereinbart werden, eine transparente und leicht zu findende Auskunft darüber zu erhalten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: