Arbeitsmediziner wollen Vergütung für aufsuchende Impfungen und Impfberatung

München – Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) fordert bei aufsuchenden COVID-19-Impfungen von Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen eine höhere Vergütung. Außerdem sei es notwendig, den Arbeitsmedizinern auch die reine Impfberatung zu vergüten.
Das geht aus einer Stellungnahme der Fachgesellschaft zu einer Neufassung der Coronavirusimpfverordnung hervor. Die DGAUM begründet ihre Forderungen mit Erfahrungen aus den COVID-19-Impfungen im Rahmen des Modellvorhabens „Gesund arbeiten in Thüringen“.
Dort habe sich gezeigt, dass es oft schwierig sei, Beschäftigten in Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen adäquate Impfangebote zu machen – auch weil vielfach lange Wegestrecken zwischen Betriebsarzt und betreutem Unternehmen lägen.
Deshalb benötigten die Betriebsärzte eine adäquate Kostenerstattung vergleichbar mit Vertragsärzten, wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen impften.
Laut der DGAUM fehlt in dem Entwurf für die neue Coronavirusimpfverordnung außerdem eine Vergütung für die ausschließliche Impfberatung ohne Impfleistung, wie diese Vertrags- und Privatärzten zugestanden werde.
Vor dem Hintergrund der schon bald notwendigen Folge- und Auffrischungsimpfungen sowie der Tatsache, dass Betriebsärzte ebenfalls Angehörige von Beschäftigten sowie Kinder und Jugendliche impfen sollen, um in der Bevölkerung rasch eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen, müssten Betriebsärzte wie die Vertrags- und Privatärzte einen höheren Aufwand bei der Impfberatung leisten.
„Dieser sollte adäquat vergütet werden, wenn man nicht Betriebsärzte zu Ärzten zweiter Klasse machen will“, hieß es aus der Fachgesellschaft.
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