Ärzteschaft

Arbeitsmediziner wollen Vergütung für aufsuchende Impfungen und Impfberatung

  • Donnerstag, 12. August 2021
/mawardibahar, stock.adobe.com
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München – Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) fordert bei auf­suchenden COVID-19-Impfungen von Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen eine höhere Vergü­tung. Außerdem sei es notwendig, den Arbeitsmedizinern auch die reine Impfberatung zu vergüten.

Das geht aus einer Stellungnahme der Fachgesellschaft zu einer Neufassung der Coronavirus­impfverord­nung hervor. Die DGAUM begründet ihre Forderungen mit Erfahrungen aus den COVID-19-Impfungen im Rahmen des Modellvorhabens „Gesund arbeiten in Thüringen“.

Dort habe sich gezeigt, dass es oft schwierig sei, Beschäftigten in Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen adäquate Impfangebote zu machen – auch weil vielfach lange Wegestrecken zwischen Betriebsarzt und betreutem Unternehmen lägen.

Deshalb benötigten die Betriebsärzte eine adäquate Kostenerstattung vergleichbar mit Vertrags­ärzten, wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen impften.

Laut der DGAUM fehlt in dem Entwurf für die neue Coronavirusimpfverordnung außerdem eine Vergü­tung für die ausschließliche Impfberatung ohne Impfleistung, wie diese Vertrags- und Privatärzten zuge­standen werde.

Vor dem Hintergrund der schon bald notwendigen Folge- und Auffrischungs­impfungen sowie der Tat­sache, dass Betriebsärzte ebenfalls Angehörige von Beschäftigten sowie Kinder und Jugendliche impfen sollen, um in der Bevölkerung rasch eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen, müssten Betriebsärzte wie die Vertrags- und Privatärzte einen höheren Aufwand bei der Impfberatung leisten.

„Dieser sollte adäquat vergütet werden, wenn man nicht Betriebsärzte zu Ärzten zweiter Klasse machen will“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

hil

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