Arzneimittel-Fälschungsschutz startet in einem Jahr

Frankfurt – Am neunten Februar kommenden Jahres wird in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ein neues Anti-Fälschungssystem für Arzneimittel starten. Darauf hat die Organisation securPharm hingewiesen. Sie entwickelt in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, sagte Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm, jetzt in Frankfurt. Gleichwohl müssten sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden.
Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharmaunternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. Derzeit seien 200 Pharmaunternehmen bereits eingebunden. Etliche fehlten aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter.
Auch die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nehme planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. Bislang habe sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. „Hier besteht großer Zeitdruck“, so der securPharm Vorstandssprecher.
Die Echtheitsprüfung von Medikamenten im securPharm-System soll über den Scan der individuellen Seriennummer bei der Abgabe in der Apotheke geschehen. Über diesen Scan wird der Status der Packung in einer Datenbank abgefragt. Wurde eine Packung mit dieser Seriennummer schon einmal verkauft oder nie in den Vertrieb gegeben, warnt das System automatisch den Apotheker und die Packung wird nicht abgegeben.
Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist.
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