Arzneimittel: Verpflichtende Meldung von Lieferschwierigkeiten angemahnt

Berlin – Angesichts wiederkehrender Meldungen über Lieferengpässe bei Arzneimitteln fordert der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) schärfere Maßnahmen.
„Lieferengpässe haben vielfältige Faktoren. Wesentlich ist die globale Beschaffung von Wirkstoffen und Vorprodukte, vor allem aus China oder Indien“, sagte Anne-Kathrin Klemm aus dem Vorstand des Dachverbandes.
Dies habe zu einer Konzentration auf wenige Produktionsstätten geführt. Komme es dann zum Beispiel zur Verunreinigung der Wirkstoffe oder Lieferverzögerungen für Rohstoffe, seien Engpässe vorprogrammiert. „Aber auch eine plötzlich gestiegene Nachfrage eines bestimmten Medikamentes kann zu Lieferschwierigkeiten führen“, so Klemm.
In einem neuen Positionspapier zum Thema fordert der BKK-Dachverband, die bislang geltende freiwillige Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmen zu einer verpflichteten Meldung umzuwandeln. Zudem sollten auch Großhändler und Apotheken dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Lieferschwierigkeiten anzeigen.
„Nur so kann schnell nachvollzogen werden, an welcher Stelle ein Engpass besteht, ob es ein Produktionsengpass oder ob es sich nur um eine nicht optimale Bevorratung des Arzneimittels im Großhandel oder in Apotheken handelt, sagte Klemm.
Sie regte an, alle eingehenden Informationen zu den Engpässen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank transparent abzubilden. „Geeignet wäre die bereits existierende Lieferengpass-Datenbank des BfArM, die dahingehend schnell erweitert werden sollte“, hieß es aus dem BKK-Dachverband.
Rabattverträge sind laut BKK-Dachverband hingegen kein Grund für Lieferengpässe: „In den Rabattverträgen garantieren die Hersteller vielmehr ihre Lieferfähigkeit für den Ausschreibungszeitraum. Können Sie dann doch nicht liefern, werden Sanktionen fällig“, heißt es in dem Positionspapier.
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