Arztauskunft in Niedersachsen informiert über Barrierefreiheit

Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Ärztekammer in Niedersachsen (LÄK) habe ihre Arztauskunft um detaillierte Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen erweitert.
Die Nutzer können dazu aus einem Katalog von Kriterien zur Barrierefreiheit diejenigen auswählen, die für sie besonders wichtig sind. Zu den Kriterien, die kombinierbar sind, zählen zum Beispiel „Praxis für gebehinderte Patienten zugänglich“, „Orientierungshilfe für Sehbehinderte“ und „induktive Höranlage“.
„Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und insbesondere das Gesundheitswesen muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen“, begrüßte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) das neue Angebot.
Jeder Mensch, ungeachtet körperlicher Einschränkungen, müsse sich sicher sein können, eine Arztpraxis ungehindert erreichen zu können. Das Onlineportal der Arztauskunft Niedersachsen biete gute Möglichkeiten, sich bereits im Vorfeld des Arztbesuches über die Zugangsmöglichkeiten zu informieren.
Laut der KV sind rund 3.600 Praxen in Niedersachsen barrierefrei und weitere 1.700 Praxen weitgehend barrierefrei.
„Von einer Praxis mit wenigen oder keinen Barrieren profitieren nicht nur körperlich oder geistig behinderte Menschen, sondern beispielsweise auch Ältere, Eltern mit kleinen Kindern oder Personen mit Gipsbein sowie anderen vorübergehenden Einschränkungen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Mark Barjenbruch.
Er betonte, es sei den Ärzten ein wichtiges Anliegen, möglichst vielen Menschen einen freien Zugang zu ihrer Praxis zu ermöglichen. „Aber trotz aller Bemühungen ist es nicht immer möglich, alle Barrieren komplett abzubauen“, so Barjenbruch.
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