Behindertenbeauftragter drängt Politik, mehr für Barrierefreiheit in Arztpraxen zu tun

Berlin – Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Politik aufgefordert, die Barrierefreiheit bei Arztpraxen weiter durchzusetzen.
In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung kritisieren sie, dass die Kassenärztliche Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung nicht nachkommen.
Dabei gehe es um die seit gut sieben Monaten existierende Verpflichtung im Sozialgesetzbuch V, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung informieren.
Dieser Verpflichtung als Teil des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags kämen sie bislang „nicht in angemessener Weise“ nach. Dadurch sei das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar.
In der Erklärung fordern sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Selbstverwaltung dazu auf, in der Vergütung für ärztliche und therapeutische Leistungen eine bessere Honorierung für barrierefreie Angebote und eine Kürzung für nicht barrierefrei zugängliche Angebote vorzusehen.
Zudem müsse der Gesetzgeber endlich dafür sorgen, dass alle Arztpraxen barrierefrei erreichbar seien. Eigentümer müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, bereits bestehende Arztpraxen barrierefrei umzugestalten.
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