Ärzteschaft

Ärztetag ordnet Weiterbildung in einigen Fächern neu

  • Donnerstag, 14. Mai 2026
/Maybaum
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Hannover – Die ärztliche Weiterbildung befindet sich in einem Reformprozess. In diesem Jahr hat sich der 130. Deutsche Ärztetag in historisch einmaliger Art und Weise einen kompletten Tag lang mit der Weiterbildung befasst und umfassende Änderungen an der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 auf den Weg gebracht.

Neben einer Neuorientierung der allgemeinen Inhalte der Weiterbildung an ärztlichen Rollen sowie Änderungen des Paragrafenteils – unter anderem die Neuregelung von Fehlzeiten – beschloss der Ärztetag konkrete Änderungen an den sogenannten Kopfteilen der Facharztweiterbildungen in Abschnitt B. Diese betreffen unter anderem Vorgaben zu Gebietsdefinitionen und Mindest-Weiterbildungszeiten sowie zu speziellen Übergangsregelungen.

Die Anpassungen seien eng mit den Landesärztekammern, den Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vertreterinnen und Vertretern der jungen Ärzteschaft abgestimmt worden, betonten Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die gemeinsam den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK) innehaben.

In der Debatte um die Zukunft der Weiterbildung skizzierten Herrmann und Gehle mögliche Szenarien der Weiterbildung, der Pädagogik sowie Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Debatte dazu wurde kurz geführt, danach wurden aus Zeitgründen am Donnerstagabend alle Anträge an den Vorstand überwiesen.

Vor allem drei Fachbereiche standen in der Diskussion im Fokus: Änderungen in der Weiterbildung Neurologie und Psychiatrie, im Öffentlichen Gesundheitswesen und der Inneren Medizin mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Reduktion der Pflichtzeit in der Psychiatrie und Neurologie

Bei der Weiterbildung Neurologie soll die bislang benötigte Zeit von zwölf Monaten in der Psychiatrie und Psychotherapie auf sechs Monate reduziert werden, beschlossen die Delegierten heute. Gleichzeitig sieht die neue Musterweiterbildungsordnung vor, dass Weiterzubildende künftig sechs Monate in der neurologischen Akutversorgung auf einer Stroke Unit arbeiten müssen.

Dabei handele es sich um einen Kompromiss, dem ein zäher Prozess und viele Gespräche vorausgegangen seien, sagte Gehle vom Weiterbildungsgremium der BÄK, im Vorfeld der Abstimmung. Er wies jedoch darauf hin, dass der Vorschlag allen Seiten gerecht würde.

Ähnlich wurden die Inhalte in der Weiterbildung Psychiatrie geändert. So müssen angehende Psychiaterinnen und Psychiater künftig keine zwölf, sondern sechs Monate in der Neurologie absolvieren. Weiter können die Weiterzubildenden freiwillig zum Kompetenzerwerb weitere sechs Monate in die Neurologie oder auch in die Allgemeinmedizin oder Innere Medizin rotieren. Klargestellt wird zudem, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung 24 Monate in der stationären Versorgung im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie arbeiten müssen.

Die Änderungen sieht Mariza Oliveira Galvao aus Rheinland-Pfalz, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, kritisch. „Psychiatrische Störungen zu erkennen, ist extrem wichtig“, betonte sie im Hinblick auf die Änderung in der Weiterbildung Neurologie. Zudem sei die Verkürzung auf sechs Monate Psychiatrie auch aus praktischen Gründen schwierig.

So sei es kaum möglich, eine Anstellung in einer Klinik für diese kurze Zeit zu finden, erklärte sie. Auch zusätzliche Zeit auf einer Stroke Unit zu verbringen, lehnte sie ab. „Wir werden immer unflexibler“, bemängelte Oliveira Galvao. Paula Hezler-Rusch, Ärztin für Psychiatrie aus Baden-Württemberg, betonte, dass angehende Neurologinnen und Neurologen auch in der Breitenversorgung tätig sein und nicht nur intensivmedizinisch ausgebildet werden sollten.

Ilka Aden aus Niedersachsen pochte darauf, dass man Neurologen brauche, die auch Kenntnisse in der Psychiatrie hätten und Psychiater, die etwa eine Differenzialdiagnose besser stellen könnten. Vor der Abstimmung betonte sie die Notwendigkeit, die Patientenversorgung bei einer solchen Entscheidung mitzudenken. So sei es in Niedersachsen auf dem Land schon heute schwierig, Menschen psychiatrisch zu versorgen, so Aden.

Der Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Johannes Buchmann aus Mecklenburg-Vorpommern, sprach sich hingegen für die Neuregelung aus. „Ich bitte Sie, den Fachgesellschaften zu vertrauen“, wandte er sich an die Delegierten. „Sechs Monate in der Psychiatrie sind ausreichend.“

Auch Friederike Fabian, Ärztin in Weiterbildung für Neurologie in Baden-Württemberg, erklärte, sie habe zwar in ihrem Jahr in der Psychiatrie viel gelernt. Allerdings seien in der Neurologie internistische Erfahrungen hilfreicher als psychiatrische, so Fabian. Mit entsprechenden Erkrankungsbildern müsse sie sich viel besser auskennen.

Weiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen wird verkürzt

Zum Erwerb der Facharztbezeichnung Öffentliches Gesundheitswesen bedarf es ab jetzt 54 statt 60 Monate. Davon müssen 30 statt bisher 24 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens erbracht werden, 18 Monate davon in einem Gesundheitsamt. Eine weitere Änderung: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen müssen künftig eine 360-stündige Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen absolvieren. Zuvor waren 720 Stunden notwendig.

Um diese Kürzungen wurde hart gerungen. Angesichts der zentralen Rolle des Öffentliches Gesundheitswesens für die Gesellschaft hatten zuvor in der Diskussion einige Abgeordnete gegen eine Reduzierung der Zeiten votiert.

Annette Bauer von der Ärztekammer Nordrhein betonte, dass sich die Gesundheitsämter bei gestiegenen Anforderungen in einer Umbruchphase befänden. Der Kurs vermittle Kernkompetenzen, seine Inhalte dürften nicht verkürzt werden.

Ein unter anderem von ihr und Rudolf Lange von der Ärztekammer Nordrhein gestellter Antrag, der sich gegen die Kürzungen der Gesamtweiterbildungszeit sowie der Kurszeit richtete, wurde von den Delegierten jedoch mit einer knappen Mehrheit abgelehnt. Auch die von Jana Gärtner, Sächsische Landesärztekammer, geforderte zweite Lesung wurde nicht angenommen.

Eine Flexibilisierung erfolgte durch das Ärzteparlament auch bei der Weiterbildung in der Humangenetik. Von den 60 Monaten Weiterbildungszeit können jetzt zum Kompetenzerwerb bis zu zwölf Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen, müssen dort aber nicht mehr zwingend abgeleistet werden.

Gisbert Voigt von der Ärztekammer Niedersachsen hatte sich zuvor dagegen ausgesprochen. Die Freigabe der Weiterbildungszeit durch den Ersatz des Wortes „müssen“ durch das Wort „können“ sei nicht sachgemäß. Der klinische Erfahrungsschatz sei für die spätere Tätigkeit in der Humangenetik unverzichtbar, betonte er. Ein unter anderem von ihm gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Neue Verteilung der Weiterbildungszeiten in der Inneren Medizin

Auch bei der Weiterbildung für Innere Medizin und den neun Schwerpunkten wurde intensiv diskutiert. Hier hatten die Weiterbildungsgremien der BÄK vorgeschlagen, die 36 Monate der Weiterbildung auf ambulante und stationäre Versorgungsbereiche flexibel verteilen zu können. Damit sollten die im Schwerpunkt verankerten stationären Weiterbildungszeiten aus der konkreten Facharztkompetenz gelöst und allgemeiner auf die gesamte Weiterbildungszeit verteilt werden können.

Neun Fachgesellschaften aus der Inneren Medizin sowie der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) hatten dagegen mehrere Änderungsanträge erarbeitet. Ihre Sorge: Mit der vorgeschlagenen Änderung „wäre es künftig zumindest theoretisch möglich, die 36 Monate Weiterbildung vollständig ambulant abzuleisten, sofern die stationären Zeiten an anderer Stelle in der Weiterbildung erbracht werden“.

Sie argumentierten in den neun Anträgen für jeden Schwerpunkt, dass „gerade in den internistischen Schwerpunktfächern schwere, akute und komplexe Krankheitsverläufe, die Versorgung multimorbider Patientinnen und Patienten, interdisziplinäre Behandlungsentscheidungen sowie das Management stationärer Komplikationen zum unverzichtbaren Kern fachärztlicher Kompetenz“ gehören. Dies könne nicht „in gleicher Breite und Tiefe ausschließlich ambulant“ erworben werden – selbst wenn viele Schwerpunkte heute in der Versorgung ambulant stattfänden.

Dennoch sei die Flexibilität für die jungen Medizinerinnen und Mediziner gewahrt. Laut Antrag werden die bislang „im Schwerpunkt verankerten 24 Monate“ nicht vollständig fortgeschrieben, sondern es sei jetzt ein „verbindlicher Mindestanteil von 18 Monaten stationärer Weiterbildung in der jeweiligen Facharztkompetenz“ vorgesehen.

„Damit wird ein ausgewogener Kompromiss zwischen Flexibilisierung und Qualitätssicherung geschaffen“, erklärte auch BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck, die diese Position in der Debatte vertrat. Ihr Vorschlag für die 72 Monate Weiterbildungszeit daher: 36 Monate müssen im jeweiligen Schwerpunkt in der Inneren Medizin, 24 Monate in der Inneren Medizin oder mindestens zwei weiteren Facharztkompetenzen des Gebietes sowie sechs Monate in der Notfallaufnahme und sechs Monate in der Intensivmedizin absolviert werden.

Bei der Abstimmung über 18 Anträge votierten die Delegierten für eine gemeinsame Abstimmung der Änderung aller neun Schwerpunkte. Damit sollte verhindert werden, dass es je nach Abstimmung möglicherweise unterschiedliche Regelungen in der Weiterbildung für Innere Medizin gibt, hieß es in der Diskussion.

„Wir wollen die Weiterbildungsordnung an diesem Punkt nicht zerfleddern“, war der allgemeine Tenor. Diesem Vorschlag stimmten die Delegierten zu – und ebneten damit jeweils mit großer Mehrheit den Weg für die Änderungswünsche der neun internistischen Fachgesellschaften und des BDI in die Musterweiterbildungsordnung und stimmten auch den neun Vorstandsanträgen zu weiteren Änderungen zu.

Weiterbildungsordnung soll verschlankt werden

Zum Hintergrund: Bereits seit 2024 arbeitet die Bundesärztekammer intensiv daran, die MWBO von 2018 grundlegend zu modernisieren und an die sich schnell wandelnden Versorgungsstrukturen sowie die dynamische Entwicklung medizinischer Diagnostik- und Therapieverfahren anzupassen.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Weiterbildung insgesamt weiterzuentwickeln und neu zu strukturieren. Im Fokus stehen dabei eine Verschlankung der MWBO, eine klarere Bildungssystematik sowie eine bessere Anpassung der Weiterbildungsqualifikationen an zukünftige Anforderungen.

Bereits vor zwei Jahren hatte der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ beauftragt, zunächst die 56 Zusatzweiterbildungen zu überprüfen und zur besseren Übersichtlichkeit in drei Kategorien einzuordnen.

Der entsprechende Entwurf wurde beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig beschlossen. Der neu strukturierte Abschnitt C differenziert seit dem vergangenen Jahr die Zusatzweiterbildungen nach ihren unterschiedlichen Charakteristika. Unterschieden wird jetzt zwischen interdisziplinären Zusatzweiterbildungen, interdisziplinären berufsbegleitenden Zusatzweiterbildungen und interdisziplinären kursbasierten Zusatzweiterbildungen.

Zusatzweiterbildungen Geriatrie und Medizinische Informatik geändert

Auch in diesem Jahr beschloss der Deutsche Ärztetag weitere Anpassungen von Abschnitt C. So wird der Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie geändert. Künftig wird bei den Mindestanforderungen nicht mehr eine Liste zugangsberechtigter Fächer aufgeführt. Es genügt stattdessen eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Gleichzeitig wird die Weiterbildungszeit in der Geriatrie von 18 auf 24 Monate verlängert. Ziel ist es, den Zugang zur Zusatzbezeichnung für alle patientennah tätigen Fachrichtungen zu öffnen.

Ebenfalls angepasst wurde der Kopfteil der Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik. Hier wird die Definition um den Einsatz Künstlicher Intelligenz ergänzt, um der wachsenden Bedeutung digitaler Anwendungen in der Medizin Rechnung zu tragen.

Künftig soll die Weiterbildung unter anderem die Kompetenz vermitteln, an der Entwicklung praxisnaher IT- und KI-Anwendungen mitzuwirken und ärztliche Anforderungen an diese zu definieren. Zudem wird die Mindestanforderung geändert: Anstelle von 24 Monaten ärztlicher Tätigkeit wird nun eine 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet vorausgesetzt, um ausreichende Erfahrung in der Patientenversorgung sicherzustellen.

ER/bee/cmk

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