Künftig gelten Mindestweiterbildungszeiten in der Weiterbildung

Hannover – Künftig soll in allen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern nicht mehr von Weiterbildungszeit, sondern von „Mindest-Weiterbildungszeit“ gesprochen werden. Das haben heute die Delegierten des 130. Deutschen Ärztetags mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Die Landesärztekammern sollen diese Änderung der Musterweiterbildungsordnung übernehmen, heißt es weiter in dem Beschluss.
Dies sorge für mehr Flexibilität für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, erklärten Henrik Herrmann und Johannes Albert Gehle, Co-Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK). Künftig solle stärker gelten: „Inhalte vor Zeiten“, betonte Herrmann. Jungen Ärztinnen und Ärzten werde damit ermöglicht, eine längere Weiterbildungszeit in Anspruch zu nehmen.
Den Landesärztekammern zufolge würden die meisten Weiterzubildenden bereits jetzt schon mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die Weiterbildungsordnungen vorsehen, so Gehle. Dies habe verschiedene Gründe, unter anderem auch aufgrund eines erhöhten Anteils von Ärzten, die in Teilzeit ihre Weiterbildung erbringen würden.
Zudem haben die Delegierten beschlossen, die Weiterbildungszeit in acht Fachgebieten zu kürzen. Dies betrifft Weiterbildungen, die nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung sind.
So kann in vielen Fachgebieten die Weiterbildung um zwölf Monate gekürzt werden, die bislang in anderen Gebieten auch außerhalb des Schwerpunkts des Fachgebiets absolviert werden konnten. Dies sei auf Wunsch der betroffenen Fachgesellschaften und Berufsverbänden angestoßen worden, erklärten Herrmann und Gehle vor der Abstimmung.
Gekürzt werden damit die Weiterbildungszeit in der Anatomie (von 48 auf 36 Monate), der Hygiene und Umweltmedizin (von 60 auf 48 Monate), der Neuropathologie (von 72 auf 60 Monate), der Pathologie (von 72 auf 60 Monate), der Klinischen Pharmakologie (von 60 auf 48 Monate), der Pharmakologie und Toxikologie (von 60 auf 48 Monate) und der Physiologie (von 48 auf 36 Monate). Auch die Weiterbildungszeit beim Öffentlichen Gesundheitswesen wird um sechs Monate (von 60 auf 54 Monate) reduziert.
Für die Verkürzung von Weiterbildungszeiten sprach sich Anne Kandler aus Hessen aus. Die Fachgesellschaften dürften sich nicht über die Weiterbildungszeit profilieren, sondern man müsse dies von den Weiterzubildenden her denken, betonte sie. Es stünde jedem frei, darüber hinaus die Weiterbildung zu verlängern.
Auch Jörg Focke aus Hessen erklärte, dass manche Inhalte in den Weiterbildungen auch reduziert werden könnten. Statt dem Fokus auf die Zeit müsste man den jungen Kolleginnen und Kollegen mehr Unterstützung und bessere Inhalte bieten, sagte er.
Andere Delegierten kritisierten die Kürzung der Weiterbildungszeiten. Stattdessen sollte man den jungen Kolleginnen und Kollegen Mut machen, so lange in der Weiterbildung zu bleiben, bis sie sich sicher fühlten und allein mit der Patientenversorgung zurechtkämen, sagte Jürgen de Laporte aus Baden-Württemberg. Er warnte vor zu viel Druck auf eine kurze Weiterbildung.
Daniel Wellershaus aus Nordrhein warnte vor der Streichung der zwölf Monate in einem anderen Fachgebiet. „Viele junge Kolleginnen und Kollegen wollen den ärztlichen Beruf in den ersten zwölf Monaten erstmal kennenlernen“, erklärte er. Dies dürfe nicht direkt mit Anforderungen des Weiterbildungskatalogs hinterlegt werden.
Eine Facharztweiterbildung – Biochemie – wird künftig zudem gestrichen, beschlossen die Delegierten. Im vergangenen Jahr hätten lediglich sieben Personen diese Weiterbildung bundesweit gemacht, so Herrmann. Auch in den Jahren zuvor sei die Nachfrage nach der Weiterbildung sehr gering gewesen.
Zudem hat sich der Deutsche Ärztetag auf weitere Änderungen in einigen Weiterbildungsfachgebieten geeinigt.
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