Ärzteschaft

Neue Anforderungen an Verordnungssoftware

  • Freitag, 20. Dezember 2019
/dpa
/dpa

Berlin – Ab kommenden Sommer können sich Ärzte bei der Verordnung eines neuen Medikamentes direkt über dessen Zusatznutzen informieren. Das schreibt die Elektro­nische Arzneimittelinformationen-Verordnung vor.

Um die dafür erforderlichen techni­schen Voraussetzungen zu schaffen, haben Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband jetzt den Anforderungskata­log für Verordnungssoftware entspre­chend angepasst.

Der neue Anforderungskatalog konkretisiert die Regelungen der Elektronischen Arznei­mittelinformationen-Verordnung und legt fest, wie die Informationen aus den Beschlüss­en zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel abgebildet werden sollen.

Zudem muss die Verordnungssoftware künftig zusätzliche Recherchen ermöglichen, etwa, für welche Arzneimittel – auch indikationsbezogen – ein Beschluss zur frühen Nutzenbe­wertung vorliegt. Darüber hinaus erscheint ab Juli 2020 in der Verordnungssoftware ein Hinweis, wenn für ein Arzneimittel eine anwendungsbegleitende Datenerhebung vor­gesehen ist.

KBV und der GKV-Spitzenverband empfehlen im neuen Anforderungskatalog zudem auch die Implementierung von Rote-Hand-Briefen sowie Schulungsmaterialien mit dem Blaue-Hand-Logo.

Darüber hinaus schlagen sie vor, den Online-Meldebogen für unerwünschte Arzneimittel­wirkungen beziehungsweise für Medikationsfehler der Arzneimittelkommis­sion der deutschen Ärzteschaft in der Verordnungssoftware einzupflegen.

Der aktualisierte Anforderungskatalog tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft. Bis dahin haben die Softwarehersteller Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung