Ärzteschaft

Arztpraxen können Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen

  • Freitag, 20. August 2021
/dpa, Patrick Pleul
/dpa, Patrick Pleul

Berlin – Bei der Bestellung von Coronaimpfstoff soll den Arztpraxen die Arbeit erleichtert werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hingewiesen.

Demnach benötigen Arztpraxen für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein Rezept. Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig. Auch für Auffrischimpfungen gibt es kein separates Rezept, schreibt die KBV.

Bereits mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (24. August) 12 Uhr für die Woche vom 6. bis 12. September müssen Ärzte nur noch ein Rezept in der Apotheke einreichen. Darauf geben sie an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen. Zur Auswahl stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Johnson & Johnson.

Bei der Bestellung können Ärzte eventuelle Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer einplanen. Diese werden ab 1. September möglich sein, so die KBV. Das habe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erneut bestätigt. Die Details würden noch festgelegt.

Zu klären sind der KBV zufolge unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also dazu, wer eine weitere Impfung erhalten soll, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrisch­impfung. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) dazu noch eine Empfehlung abgibt.

Bislang liegen nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August vor. Danach sollen Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immunge­schwächte Personen erneut geimpft werden.

Außerdem soll Personen, die mit dem Vakzin von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die abgeschlossene Impfserie soll dabei jeweils mindestens sechs Monate her sein.

Zur Dokumentation der Auffrischimpfungen passt die KBV nach eigenen Angaben nun auch das Impf-Dokuportal an. Ärzte geben dort künftig neben den Erst- und Abschlussimpfungen auch die Auffrisch­impfungen des jeweiligen Tages an – wie bisher getrennt nach dem verwendeten Impfstoff sowie die Anzahl der unter 18-Jährigen und über 60-Jährigen, erläutert die KBV. Die Daten würden dem Robert--Koch-Institut (RKI) zur Auswertung übermittelt. Dafür sei es wichtig, dass die Dokumentation täglich und vollständig erfolge.

Die Pseudoziffern für die Abrechnung hat die KBV bereits festgelegt. Sie werden mit dem nächsten Sonderupdate ab September in der Praxissoftware bereitstehen.

EB

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