Arztpraxen sind laut Umfrage nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet

Berlin – Die meisten Arztpraxen in Deutschland fühlen sich schlecht auf Krisen und Katastrophenfälle vorbereitet. Das verdeutlichen aktuelle Ergebnisse des diesjährigen Praxis Panels vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) zur ambulanten Krisenresilienz, die heute auf dem Zi-Kongress Versorgungsforschung vorgestellt worden sind. Dabei zeigt sich unter anderem, dass insbesondere der fachärztliche Bereich etwa bei einem Stromausfall besonders betroffen wäre. Zudem mangelt es an entsprechenden Informationen und Leitfäden.
Das Zi hat für die Erhebung 4.005 Ärztinnen und -ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und -therapeuten aus dem ambulanten Bereich im Zeitraum von Ende April bis Ende Juli 2026 befragt. Am schlechtesten vorbereitet fühlen sich die Vertragsärztinnen und -ärzte demnach auf große und langwierige Krisen, wie kriegerische Auseinandersetzungen oder chemische, biologische, radiologische oder nukleare Kontaminationslagen (rund 90 Prozent), erklärte Markus Leibner, Leiter des Fachbereichs Ökonomie beim Zi.
Knapp 80 Prozent der Befragten fühlen sich unzureichend gerüstet für einen Massenanfall von Verletzten. Etwas mehr als zwei Drittel sind auch auf einen unerwarteten einwöchigen Ausfall der Telekommunikationssysteme oder der Stromversorgung nicht ausreichend vorbereitet. Etwa die Hälfte der Praxen sind nur schlecht für eine Mangellage bei Arzneimitteln gewappnet.
Etwas besser sieht es bei Hitzewellen oder Infektionslagen aus. So sehen nur 30 Prozent der Befragten eine schlechte Vorbereitung durch Hitze und etwas mehr als 40 Prozent bei Infektionslagen.
Die große Mehrheit der Praxen hat keinen Notfallplan für den Ausfall von Telekommunikation, Stromversorgung, Kühlung, Wärmeversorgung oder Trinkwasserversorgung. So könnte nur jede zehnte Praxis bei einem Ausfall der Wärmeversorgung oder der Stromversorgung ihren Betrieb ohne Einschränkungen fortführen.
Betrieb kann nicht sichergestellt werden
Der fachärztliche Bereich zeigt sich vulnerabler bei einem Stromausfall als der hausärztliche Bereich. Wenn es zu einem einwöchigen Stromausfall inklusive Zusammenbruchs der Telekommunikationssysteme kommen würde, müssten demnach knapp 40 Prozent der Facharztpraxen ihren Betrieb sofort einstellen. Bei den Hausärztinnen und Hausärzten sind es nur rund 20 Prozent. Am besten aufgestellt zeigt sich hier die psychotherapeutische Versorgung. Nur vier Prozent müssten direkt schließen, die große Mehrheit könnte mit einem eingeschränkten Betrieb die Woche durchhalten. Und: Lediglich zehn Prozent der ärztlichen Versorgung verfügen über eine Notstromversorgung.
Außerdem sind die befragten Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend informiert, was etwa ihre Rolle im Katastrophenfall bedeutet (93 Prozent). Mehr als die Hälfte (62 Prozent) wissen nicht, wo sie im Katastrophenfall Informationen erhalten. Weiter erklärten 85 Prozent, dass sie keine entsprechenden Infomaterialien vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Ärztekammer erhalten haben. Nur rund fünf Prozent der Befragten geben an, dass entsprechende Netzwerke mit benachbarten Praxen, MVZ oder Krankenhäusern für den Krisen- oder Katastrophenfall bestehen.
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien halten die Praxen der Umfrage zufolge zudem überwiegend für die kurzfristige Überbrückung vor. Unter der aktuellen Rechtslage sei keine weitergehende Bevorratung in den Praxen vorgesehen, erklärte Leibner. Um dies zu ändern, bräuchte es klare finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen.
Auf der anderen Seite zeigt sich, dass die große Mehrheit der Arztpraxen in der Lage ist, in Krisen zu bestimmen, welche Patientinnen dringend behandelt werden müssten und welche Termine aufgeschoben werden könnten (65 Prozent). In der psychotherapeutischen Versorgung sind es 75 Prozent, die entsprechend priorisieren könnten. Und: Die befragten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten zeigen sich fast alle bereit medizinische Unterstützung in Krisenzeiten auch außerhalb des eigenen Wohnorts, beziehungsweise Arbeitsortes zu leisten.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Vorbereitungsmaßnahmen objektiv ausbaufähig seien, erklärte Leibner. Problematisch sei, dass der Praxisbetrieb unter Krisenbedingungen nur eingeschränkt aufrechterhalten werden könne. Entsprechend brauche es kompakte, praxisnahe Handlungsempfehlungen für Krisenszenarien, empfahl Leibner.
Bestehende Materialien, wie Checklisten oder KV-Initiativen müssten gebündelt und verbreitet werden. In diesem Zuge müssten auch Strukturen, Rollen und Zuständigkeiten geklärt werden. Weiter sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen etwa bezüglich der Vorhaltung weiterentwickelt werden, so Leibner.
Darüber hinaus müsste die 116117 als Teil der kritischen Infrastruktur definiert werden, betonte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein auf dem Kongress. KVen sollten zudem gesetzlich in die Krisenstrukturen eingebunden werden, so sein Vorschlag.
Zudem brauche es klare Rahmenbedingungen zu ärztlichen Entscheidungen, wenn Ressourcen knapp sind – etwa eine Definition für eine ambulante Mindestversorgung. Auch müssten Haftungsregeln geklärt werden, für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte bestimmte Patienten bei der Behandlung priorisieren müssen.
Krisenvorbereitung müsse vor einer Krise gemacht werden, betonte Bergmann. Dafür brauche es Schulungen, Infrastruktur und den Aufbau von möglichen Alternativen. „Für die Vorhaltekosten müssen Bund und Länder auch finanziell einstehen“, forderte er.
Vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist seit einigen Jahren ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) angekündigt. Der Entwurf sollte in diesem Sommer vorgelegt werden, so der angekündigte Zeitplan. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Resilienz des Gesundheitswesens zu steigern.
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