Ärzteschaft

Assistenzarzt: Ärztekammer für Änderung der Berufsbezeichnung

  • Mittwoch, 7. Oktober 2020
/BillionPhotos.com, stock.adobe.com
/BillionPhotos.com, stock.adobe.com

Bad Segeberg – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) hat eine Debatte über die Berufsbezeichnung des Assistenzarztes angestoßen. „Assistenz lässt volle Anerkennung vermissen“, kritisierte ÄKSH-Präsident Henrik Herrmann gestern anlässlich des gestrigen Tages des Assistenzarztes. Er empfahl deshalb den Begriff zu streichen und durch „Weiter­zubildende“ oder „Arzt bzw. Ärztin in der Weiterbildung“ zu ersetzen.

Hermann wies darauf hin, dass ehemalige Studierende mit abgeschlossenem Medizin­stu­dium und der Erteilung der Approbation vollwertige Mitglieder der Ärzteschaft seien.

Zwar befänden sich Ärzte in der Weiterbildung in einem – allerdings fortgeschrittenen – Lernprozess, der in einer Facharztqualifikation münde. „Dennoch sind sie den längsten Teil ihrer Weiterbildung selbstständig in ihrem Handeln. Assistenz trifft es also nicht“, so der Kammerchef.

Andere Berufsgruppen sind der Ärzteschaft diesbezüglich bereits eine Nasenlänge voraus.

So plädiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem MTA-Reformgesetz bei­spiels­weise dafür, die Berufsbezeichnung der „Medizinisch Technischen Assistenz“ (MTA) in „Medizinische Technologin“ oder „Medizinischer Technologe“ zu ändern. Motiv für die angestrebte Namensänderung sind laut BMG Attraktivitätssteigerung und Anerkennung gegenüber der Berufsgruppe.

Zugleich sprach sich die ÄKSH dagegen aus, die Wahlfreiheit der Absolventen bei der Facharztweiterbildung zu beschränken. „Ärzte müssen nach Studienabschluss und Erwerb der Approbation weiterhin die Freiheit haben, eine selbst gewählte Facharztweiter­bil­dung zu durchlaufen“, so Herrmann.

Diese Entscheidung bestimme den weiteren Verlauf des ärztlichen Berufslebens maßgeb­lich und werde gemäß individueller Präfe­renzen und Fertigkeiten gefällt. „Hier geht es auch entscheidend um die spätere Identifikation mit dem Arztberuf“, so Herrmann. „Zwangs­verpflichtungen und Quoten, wie sie zuletzt von verschiedenen Seiten gefordert wurden, lehnt die ÄKSH entschieden ab.“

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung