Medizinische Fachangestellte verdienen Anerkennung
Münster – Rund 430.000 Medizinische Fachangestellte (MFA) stellen in Deutschland an der Seite der Ärzte die ambulante Versorgung sicher. Beim 122. Deutschen Ärztetag haben die Abgeordneten auf die große Bedeutung der qualifizierten Tätigkeit der MFA hingewiesen und ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass qualifizierte Kräfte zunehmend aus dem Beruf abwandern. Es sei dringend erforderlich, die Attraktivität des Berufes und seine Stellung im Kontext der anderen Gesundheitsfachberufe zu stärken und aufzuwerten, mahnten die Abgeordneten.
Neben einer fundierten Ausbildung und Entwicklungsperspektiven im Beruf sei für die Attraktivität auch eine adäquate Vergütung unabdingbar. Personalkostensteigerungen müssten daher vollständig durch die Krankenkassen refinanziert werden, damit Arztpraxen als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben könnten, forderten die Abgeordneten.
Zur Fachkräftesicherung in den medizinisch-technischen Assistenzberufen (MTA) hält das Ärzteparlament die Novellierung des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz) und der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für dringend erforderlich. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien attraktiver zu gestalten. Die Landesregierungen werden aufgefordert, zusätzliche MTA-Ausbildungsplätze zu fördern.
Darüber hinaus warnten die Abgeordneten davor, dass etablierte ärztliche Bezeichnungen für andere Berufe verwendet werden. Im Gesetzgebungsverfahren zur Ausbildungsregulierung zukünftiger akademisierter Heilberufe sei darauf zu achten, dass Titel und Bezeichnungen, die von Ärzten getragen werden, nicht per neuer Legaldefinition von anderen Heilberufen beansprucht werden und die Ärzte dadurch Zuständigkeiten an andere Heilberufe verlieren.
Parallele Versorgungssysteme durch die Akademisierung nichtärztlicher Heilberufe lehnten die Abgeordneten ab. „Die bewährten Strukturen der sich ergänzenden Kooperationen zwischen Ärztinnen und Ärzten einerseits sowie Angehörigen anderer Heilberufe andererseits darf nicht aufgegeben werden. Eine Spaltung von Zuständigkeiten wird abgelehnt, nicht zuletzt aus Gründen der Patientensicherheit“, heißt es in dem Beschluss.
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