Politik

Urologische Tumoren können im Rahmen der ambulanten spezialfach­ärztlichen Versorgung behandelt werden

  • Donnerstag, 21. Dezember 2017

Berlin – Patienten, die an urologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) versorgt werden. Der Beschluss umfasse auch Tumoren der Prostata und Harnblase, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitteilte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies darauf hin, dass Detaisl in Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 3 zur ASV-Richtlinie geregelt sind. Die Regelung kann voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten, falls das Bundesgesundheitsministerium sie nicht beanstandet. Die Teamleitung übernehmen in den ASV-Teams laut KBV Fachärzte für Urologie oder für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Ärzte dieser Fachrichtungen bilden auch das Kernteam, das noch um den Facharzt für Strahlentherapie ergänzt wurde.

Mindestens 60 Patienten

Die Gruppe der hinzuzuziehenden Ärzte reicht von Fachärzten für Anästhesiologie, Gynäkologie, Gefäßchirurgie, Humangenetik, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Laboratoriumsmedizin, Neurologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Radiologie bis hin zu Fachärzten für Viszeralchirurgie. Die Mindestmenge für eine ASV-Berechtigung umfasst 60 Patienten mit einer entsprechenden Diagnose, die das ASV-Team pro Jahr behandeln muss.

„Von urologischen Tumoren sind große Patientengruppen betroffen, für die das Angebot einer interdisziplinär und sektorenübergreifend vernetzten Versorgung sehr hilfreich sein wird“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. Im Rahmen der ASV könnten bei bestimmten Fallkonstellationen auch Spezialuntersuchungen wie PET oder PET/CT vorgenommen werden. Dies sei in dieser Weise in der vertragsärztlichen Versorgung bislang nicht möglich.

Die Patientenvertretung im G-BA bemängelte jedoch, dass von der ASV nur Patienten profitieren könnten, die eine Chemotherapie erhielten. Damit seien viele Betroffene von vorneherein von der ASV ausgeschlossen. Den Beschluss des G-BA hatten die Patientenvertreter dennoch mitgetragen. Ein Stimmrecht haben sie im G-BA nicht.

Die nächsten Erkrankungen, die derzeit für die ASV vorbereitet werden, sind ausgewählte seltene Lebererkrankungen und Morbus Wilson. Der G-BA schließt die Beratungen voraussichtlich im Frühjahr ab. Des Weiteren sollen 2018 die Beratungen zur ASV für Patienten mit Hauttumoren aufgenommen werden.

may/EB

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