Politik

ASV: Onkologen dürfen künftig in einigen Fällen spezielle Laboruntersuchungen abrechnen

  • Dienstag, 22. Juli 2025
/Nuttapong punna, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Rahmenbedingungen für die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) angepasst. Danach dürfen künftig auch Ärzte der Fachgruppen Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie innerhalb der ASV spezielle Laboruntersuchungen erbringen und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.

Dies soll für Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung gelten sowie bei der Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation. Ursprünglich war dies nur den Fachgruppen Pathologie, Labormedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie vorbehalten.

„Auch wenn es in einigen Fällen vorkommt, dass – wie bisher zugeordnet – Pathologen beziehungsweise Labormediziner die Leistungen erbringen, zeigt die Versorgungsrealität, dass in der Regel Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit der Durchführung beauftragt werden, unter anderem weil sie über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Durchführung und Auswertung von Untersuchungen in diesem Indikationsbereich verfügen“, heißt es in den „Tragenden Gründen“ des G-BA zu der Entscheidung.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss die Neuerung noch prüfen. Sie tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

hil

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