ASV: Weg für Behandlung gynäkologischer Tumoren ist frei

Berlin – Seit gestern können interessierte Ärzte und Krankenhäuser bei den sogenannten erweiterten Landesausschüssen beantragen, Frauen mit gynäkologischen Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zu betreuen.
Hintergrund ist, dass die sogenannte Konkretisierung der ASV-Richtlinie zu den gynäkologischen Tumoren – auch Mammakarzinomen – gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt wurde. Noch Anfang August hatte der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung Verzögerungen bei den gynäkologischen Tumoren kritisiert.
Die ASV in diesem Bereich umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Vertragsärzte und Krankenhäuser können die Berechtigung zur ASV beim erweiterten Landesausschuss beantragen. Sie müssen dafür personelle, infrastrukturelle und sogenannte prozessuale Voraussetzungen erfüllen. Zu den personellen Voraussetzungen gehört unter anderem die Arbeit in einem interdisziplinären Behandlungsteam.
Infrastrukturelle Voraussetzung ist beispielsweise eine 24-Stunden-Rufbereitschaft einschließlich Notfalllabor und Bildgebung. Zu den prozessualen Voraussetzungen gehören die Zusammenarbeit unter anderem mit sozialen Diensten, Physiotherapie, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen zur ambulanten/stationären Palliativversorgung und Pflegefachkräften für Stoma- und Inkontinenztherapie. Außerdem verlang die ASV-Konkretisierung interdisziplinäre Tumorkonferenzen für jeden Patienten.
Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind die interdisziplinären Behandlungsteams – sie gehören zu den oben genannten personellen Voraussetzungen. Laut der jetzt in Kraft getretenen Konkretisierung müssen zum Kernteam ein Arzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie gehören, ein Arzt für Strahlentherapie und ein Gynäkologe mit Schwerpunkt gynäkologische Onkologie. Alle drei Fachgruppen können dabei die Rolle des Teamleiters einnehmen. Zahlreiche weitere Fachrichtungen sollen zur Versorgung hinzugezogen werden, unter anderem Genetiker, Nuklearmediziner, Pathologen und andere.
Das Kernteam muss gemeinschaftlich mindestens 250 Patienten mit Mammakarzinom beziehungsweise mindestens 60 Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren pro Jahr behandeln. Zusätzlich ist eine arztbezogene Mindestmenge zu erfüllen.
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