Giftige Stoffe in Werkstätten als Berufskrankheit anerkannt
Darmstadt – Nach dem Einatmen giftiger Dämpfe und Abgase in Autowerkstätten hat ein Karosseriemeister seine Atembeschwerden als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Der 50 Jahre alte erwerbsunfähige Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis erhalte von der Berufsgenossenschaft eine Rente, teilte das Landessozialgericht in Darmstadt heute mit (Az.: L 3 U 59/13).
Ausschlaggebend sei seine Situation am Arbeitsplatz gewesen. Eine den Anforderungen entsprechende Absaugung der gefährlichen Stoffe habe es nicht gegeben, auch nicht das Tragen eines Atemschutzes.
Das Sozialgericht hatte zunächst argumentiert, es sei nicht eindeutig klar, dass die Dämpfe und Abgase die Krankheit auslösten. Das Landessozialgericht sah dies anders. Die Berufsgenossenschaft schloss sich der Argumentation vor dem Landessozialgericht an und lenkte ein, sodass der Streit ohne gerichtliche Entscheidung beendet wurde.
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