Auch für Kinder kann ein Pflegegrad beantragt werden

Düsseldorf – Auch für Kinder kann man bei Bedarf einen Pflegegrad beantragen. Darauf macht ein neuer kostenfreier Onlineratgeber für pflegende Eltern aufmerksam, wie die Verbraucherzentrale NRW gestern mitteilte. Mit einem Pflegegrad hätten Kinder Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, erklärte die Leiterin des Projekts Pflegewegweiser NRW, Barbara Schmitz.
Dazu gehörten die Nutzung eines Kinderpflegedienstes und der barrierefreie Umbau des eigenen Zuhauses. Ein pflegebedürftiges Kind könne außerdem je nach Bedarf und ärztlicher Empfehlung Hilfsmittel von der Krankenkasse bekommen, zum Beispiel ein Pflegebett oder einen Gehtrainer, Windeln, Sitzhilfen, einen Rollstuhl oder einen Reha-Buggy.
Der Onlineratgeber ist als eigener Bereich auf der Webseite zu finden. Die Seite stellt unter anderem dar, wie Eltern ein gutes Sanitätshaus für die Versorgung mit Kinderhilfsmitteln finden.
Sie gibt Tipps für die Vermittlung von Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern durch das Netzwerk der Frühen Hilfen, ein Angebot für Familien in belasteten Lebenslagen, das über die Jugendämter koordiniert wird. Auch Erfahrungsberichte pflegender Eltern sind auf der Seite zu finden.
In Deutschland sind laut der Verbraucherzentrale mehr als 214.000 Kinder unter 15 Jahren dauerhaft pflegebedürftig. Die Suche nach Unterstützung sei oft sehr aufwändig und mühsam. Es gebe zwar Hilfen, doch eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene existierte bisher nicht. Diese Lücke wolle der neue Ratgeber schließen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: