Auch Kinder und Jugendliche können von Systemischer Therapie profitieren

Köln – Kindern und Jugendlichen mit einer psychischen Störung können von einer Systemischen Therapie profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach einer Bewertung des Nutzens und Schadens dieser Therapieform.
Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren zur Behandlung von psychischen Störungen. Leitgedanke ist, dass soziale Beziehungen – vor allem innerhalb der Familie – eine wichtige Rolle bei der Entstehung und Behandlung psychischer Störungen spielen.
Diese Therapieform zählt seit 2019 für Erwachsene zu den Richtlinientherapien, die die Krankenkassen bezahlen. Anders bei Kindern und Jugendlichen: Die Systemische Therapie zählt bislang in Deutschland nicht zu jenen psychotherapeutischen Verfahren, die als ambulante Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt und erstattet werden.
Laut der IQWiG-Nutzenbewertung zeigt die Therapie bei Kindern und Jugendlichen in einigen Anwendungsbereichen Vorteile gegenüber den jeweiligen Vergleichsbehandlungen: Angststörungen und Zwangsstörungen, Essstörungen, hyperkinetische Störungen sowie psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen.
Bei gemischten Störungen erwies sie sich in der Nutzenbewertung laut IQWiG-Arbeitsgruppe als vergleichbar mit einer Richtlinientherapie. Für den Anwendungsbereich affektive Störungen sieht das Institut hingegen einen Nachteil gegenüber anderen Therapieoptionen.
„Auch, wenn die Datenlage teilweise dünn ist: Wie bei Erwachsenen gibt es auch es bei Kindern und Jugendlichen in mehreren Anwendungsbereichen Anhaltspunkte für einen Nutzen der Systemischen Therapie gegenüber anderen Behandlungen – zum Teil sogar gegenüber einer Richtlinientherapie“, fasst Martina Markes vom Ressort Nichtmedikamentöse Verfahren die IQWiG-Bewertung zusammen.
Die Entscheidung darüber, ob auch die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen als Psychotherapieverfahren Kassenleistung wird, liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
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