Politik

Aufruf zum Bürokratieabbau bei ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung

  • Freitag, 30. August 2019
/Halfpoint, stockadobecom
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Düsseldorf – Die BAG Selbsthilfe hat sich positiv zur geplanten Neuregelung des Ange­hörigen-Entlastungsgesetzes geäußert. Sie sieht aber auch erhebli­chen Nachbesserungs­be­darf, den sie jetzt in einer Resolution zusammengefasst hat.

Darin formuliert die Selbsthilfe-Dachorganisation unterschiedliche Aspekte, die bei der Neuregelung beachtet werden müssten. Neben der Bereitstellung ausreichender Mittel fordert die BAG Selbsthilfe beispielsweise mehr fachliche Unterstützung durch die Fach­stelle Teilhabe­beratung sowie ein Mitspracherecht für Interessenverbände bei der Aus­gestaltung der neuen Rechtsverordnung.

Vor allem sehen die Unterzeichner der Resolution aber bei den Förderbedingungen drin­genden Reformbedarf. Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte An­tragsverfahren und kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen würden den ohnehin nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb entsprechender Beratungsstellen er­schweren, kritisierte die BAG-Selbsthilfe. Viele kleinere Organisationen würden deshalb trotz erkennbaren Bedarfs auf eigene EUTB-Angebote verzichten.

„Es kann nicht sein, dass eine gute Sache durch übermäßige behördliche Pedanterie und vor allem mangelnde Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in Behindertenorga­ni­sa­tionen, insbesondere bei der Selbsthilfe, konterkariert wird“, monierte Hannelore Los­kill, Bundesvorsitzende der BAG Selbsthilfe. Sie forderte den Gesetzgeber auf, ent­sprechende Missstände mit der neuen Rechtsverordnung auszuräumen.

Die dauerhafte Förderung der Ergän­zenden unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) über das Jahr 2022 stößt hingegen bei der Dachorganisation von 120 Selbsthilfegruppen auf Zu­stimmung. Die EUTB informiert Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige unentgeltlich zu Fragen der Re­habilitation und Teilhabe.

„Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeigt, dass sie als Ergänzung zu den Bera­tungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, son­dern dringend erforderlich ist“, heißt es in einer Resolution der BAG Selbsthilfe.

hil/sb

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