Bund plant Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Hannover – Das Bundesarbeitsministerium plant eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern solle künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden, heißt es in einem vertraulichen Entwurf des Ministeriums für ein „Unterhaltsentlastungsgesetz“, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Das Ministerium beruft sich dabei auf Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ziel sei „eine substanzielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien“. Die Kosten übernehme der Staat.
Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Dies gilt jedoch erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.
Die Kosten für die Reform sind laut Bundesarbeitsministerium nur „sehr schwer“ zu schätzen. „Es gibt keine ausreichende Datengrundlage über den Personenkreis der erwachsenen Kinder, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen“, heißt es in dem Entwurf. Die Mehrkosten würden auf bis zu 300 Millionen Euro geschätzt, „könnten aber auch deutlich niedriger liegen“.
Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflege-Unterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden.
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