Politik

Aufsichtsbehörde prüft Finanzsituation der BKK24

  • Freitag, 6. August 2021
/Wolfilser, stock.adobe.com
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Bonn – Nachdem in mehreren aktuellen Presseberichten die schwierige Finanzsituation der Kranken­kasse BKK24 thematisiert worden ist, hat sich nun das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einge­schaltet.

Die BKK24 habe dem BAS als zuständiger Aufsichtsbehörde vorsorglich das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes angezeigt, sagte BAS-Präsident Frank Plate. „Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich betonen, dass es sich um eine vorsorgliche Anzeige des Vorstands handelt, nicht jedoch um einen Insolvenzantrag.“

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei ausschließlich der Aufsichtsbehörde vorbehalten, so die Klarstellung der Behörde. Die Anzeige löse beim BAS zunächst eine Prüfung der Finanzlage der BKK24 aus.

Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen daraus für die BKK24 mit ihren rund 300 Mitarbeitern und Hauptsitz im niedersächsischen Obernkirchen folgen, steht derzeit noch nicht fest. Eine Maßnahme könnte auch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes sein.

„Wir werden den Sachverhalt so schnell wie möglich aufklären“, erklärt Frank Plate. Das Redaktionsnetz­​werk Deutschland berichtete von „Unstimmigkeiten im Rechnungswesen“. Befürchtungen, der Versiche­rungsschutz könne nur noch eingeschränkt gegeben sein, trat Plate mit einer klaren Aussage entgegen.

„Nach dem Haftungssystem der Krankenkassen ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Versicherten die ihnen gesetzlich und nach der Satzung der Krankenkasse zustehenden Leistungen vollumfänglich erhalten; auch die Ansprüche der Leistungserbringer sind gesichert.“

aha/EB

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