Budgetierung benachteiligt ältere GKV-Versicherte

Berlin – Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben 2019 pro Versichertem vertragsärztliche Versorgungsleistungen im Wert von durchschnittlich 30 Euro nicht gegenfinanziert. Darauf hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hingewiesen.
Hintergrund ist die budgetierte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), die den sogenannten notwendigen Behandlungsbedarf festlegt. Dieser liegt laut Zi deutlich unter der tatsächlichen Inanspruchnahme der Versicherten.
Der Analyse zufolge mussten die 70- bis 79-Jährigen dadurch im Durchschnitt sogar Leistungen im Wert von 55,38 Euro aus eigener Tasche zahlen. Da sie regelmäßig mehr vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, wirke sich die Budgetierung in der Versorgung in dieser Patientengruppe besonders negativ aus.
Angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels sowie der notwendigen Erschließung des ambulanten Versorgungspotenzials, sei eine vollständige Finanzierung kassenärztlicher Leistungen durch die Kostenträger künftig unumgänglich, unterstrich Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried: „Vorschläge einzelner Krankenkassenverbände, wieder mehr Leistungen zu budgetieren, sind rückwärtsgewandt und nicht geeignet, die zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre zu schultern.“
Nach der Bundestagswahl müsse die neue Regierung stattdessen gezielt Anreize setzen, um die erbrachten ärztlichen Leistungen vollständig zu finanzieren. „Nur so kann dem steigenden Versorgungsbedarf der Versicherten wirksam begegnet werden“, sagte von Stillfried.
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