Ärzteschaft

Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel steigt

  • Freitag, 9. Oktober 2020
/picture alliance, Klaus Ohlenschläger
/picture alliance, Klaus Ohlenschläger

Berlin – Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 4,6 Pro­zent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich Kassenärztli­che Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt haben. Für den Heil­mittel­bereich ergibt sich ein Plus von 3,2 Prozent. Das gab die KBV bekannt.

Die Steigerung bei den Arzneimitteln ließe sich, wie in den Vorjahren, insbesondere mit dem Einsatz innovativer Arzneimittel begründen, so die KBV. Diese kämen vor allem on­kologischen Patienten zugute.

„Die Erhöhung des Ausgabenvolumens ist eine wesentliche Voraussetzung, damit vor allem schwer kranke Patienten von neuen Therapien profitieren können – insbesondere in der Onkologie“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeis­ter. Er wertete die Steigerung um 4,6 Prozent als gutes Ergebnis.

Für den Heilmittelbereich gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr eben­falls von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung des Ausgabenvolumens auf Basis der bundeseinheitlich zu bemessenden Anpassungsfaktoren beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 3,2 Prozent.

Der Steigerungsfaktor ergibt sich der KBV zufolge insbesondere aus der Indikationser­weite­rung der podologischen Therapie und der manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Zudem seien die erweiterten Verordnungsbefugnisse für Psychotherapeuten hinsicht­lich der Ergotherapie berücksichtigt worden.

Der zukünftig bundeseinheitlich zu bewertende Faktor Preisentwicklung konnte nach Angaben der KBV noch nicht berücksichtigt werden, da die Preisverhandlungen zwischen den Krankenkassen und Heilmittelerbringern noch nicht abgeschlossen sind.

Unmittelbar nach Abschluss der Verträge, spätestens aber bis zum 31. März 2021, soll der Faktor Preisentwicklung nachträglich bewertet werden. Diese Neubewertungen sind dann bei der Festlegung der regionalen Ausgabenvolumina für Heilmittel und der Prüfgegen­stände für das Jahr 2021 zu berücksichtigen.

Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Basis für regionale Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu den Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpass­ungsfaktoren werden bei den Verhandlungen auf Landesebene weitere Faktoren berück­sichtigt, beispielsweise Alter und Anzahl der Versicherten.

may/EB

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