Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel steigt

Berlin – Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 4,6 Prozent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt haben. Für den Heilmittelbereich ergibt sich ein Plus von 3,2 Prozent. Das gab die KBV bekannt.
Die Steigerung bei den Arzneimitteln ließe sich, wie in den Vorjahren, insbesondere mit dem Einsatz innovativer Arzneimittel begründen, so die KBV. Diese kämen vor allem onkologischen Patienten zugute.
„Die Erhöhung des Ausgabenvolumens ist eine wesentliche Voraussetzung, damit vor allem schwer kranke Patienten von neuen Therapien profitieren können – insbesondere in der Onkologie“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Er wertete die Steigerung um 4,6 Prozent als gutes Ergebnis.
Für den Heilmittelbereich gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr ebenfalls von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung des Ausgabenvolumens auf Basis der bundeseinheitlich zu bemessenden Anpassungsfaktoren beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 3,2 Prozent.
Der Steigerungsfaktor ergibt sich der KBV zufolge insbesondere aus der Indikationserweiterung der podologischen Therapie und der manuellen Lymphdrainage beim Lipödem. Zudem seien die erweiterten Verordnungsbefugnisse für Psychotherapeuten hinsichtlich der Ergotherapie berücksichtigt worden.
Der zukünftig bundeseinheitlich zu bewertende Faktor Preisentwicklung konnte nach Angaben der KBV noch nicht berücksichtigt werden, da die Preisverhandlungen zwischen den Krankenkassen und Heilmittelerbringern noch nicht abgeschlossen sind.
Unmittelbar nach Abschluss der Verträge, spätestens aber bis zum 31. März 2021, soll der Faktor Preisentwicklung nachträglich bewertet werden. Diese Neubewertungen sind dann bei der Festlegung der regionalen Ausgabenvolumina für Heilmittel und der Prüfgegenstände für das Jahr 2021 zu berücksichtigen.
Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Basis für regionale Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu den Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpassungsfaktoren werden bei den Verhandlungen auf Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, beispielsweise Alter und Anzahl der Versicherten.
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