Austausch von etlichen elektronischen Heilberufsausweisen bis Ende Juni notwendig

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) weist darauf hin, dass bis Ende Juni eine große Anzahl von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ausgetauscht werden muss. Das gilt auch, wenn der bisherige Ausweis offiziell ein längeres Ablaufdatum trägt.
Wie die BÄK erläutert, kann ein Tausch bis zum 30. Juni aus zwei Gründen notwendig sein. Zum einen dürfen ab dem 1. Juli 2026 eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden – diese verwenden nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit.
Die eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der den alten RSA-Algorithmus ablösen wird.
Diese Verschlüsselung entspreche nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleiste auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur (TI), so die BÄK. Es handelt sich dabei um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/Medisign.
Zum anderen müssen laut BÄK alle Ausweise getauscht werden, die einen Chip verwenden, bei dem eine Forschergruppe eine theoretische Sicherheitsschwachstelle entdeckt hat. Betroffen sind hier die Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care.
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