Politik

Schlechte Digitalisierung gefährdet Patientensicherheit

  • Freitag, 15. Mai 2026
/Toowongsa, stock.adobe.com
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Hannover – Defizite bei der Implementierung digitaler Anwendungen in der Versorgung stellen eine Gefährdung der Patientensicherheit dar. Aspekte wie Usability, Stabilität und Interoperabilität müssen daher systematisch in Regulierung, Förderung und Qualitätssicherung integriert werden, beschloss heute der 130. Deutsche Ärztetag.

Die Delegierten fordern das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) der Gematik und die Anbieter von Praxisinformations- und Krankenhausinformationssystemen (PVS und KIS) auf, die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Interesse der Patientensicherheit konsequent an der Usability auszurichten.

„Unzureichende Usability ist kein Komfortproblem, sondern ein Sicherheitsrisiko“, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag. Fehlbedienungen, Navigationsfehler oder systembedingte Fehlanzeigen können demnach unmittelbar zu Fehldiagnosen, Medikationsfehlern oder Verzögerungen in der Therapie führen und damit sogar Menschenleben gefährden.

Deshalb seien IT-Systeme vor ihrer Einführung verpflichtend unter realen Bedingungen und unter aktivem Einbezug der Anwendenden in der Versorgungspraxis zu testen. „Hierzu bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, um zu gewährleisten, dass Patientensicherheit durch digitale Systeme im Versorgungsalltag nicht gefährdet, sondern befördert wird“, so der Antrag weiter.

Wichtig sei dabei, auch die Einbeziehung der Erkenntnisse der Human-Factors-Forschung im Gesundheitswesen verbindlich zu verankern, die sich damit befasst, wie Menschen mit Systemen und Technologien interagieren, um Sicherheit, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. 

Zudem kritisieren die Delegierten in einem weiteren Antrag erneut die mangelnde Stabilität und eingeschränkte Funktionalität der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA). Demnach müsse die Gematik gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag gegenüber Herstellern und Anbietern von digitalen Komponenten stärker auf höhere Betriebs- und Systemsicherheit hinwirken.

Die Gematik müsse ihre im Gesetz vorgesehenen Durchgriffskompetenzen gegenüber Herstellern und Anbietern von Komponenten und Diensten stärker wahrnehmen – notwendigenfalls müsse der Gesetzgeber dazu ihre Befugnisse erweitern.

Außerdem müsse die Weiterentwicklung der TI hin zur TI 2.0 forciert werden. Mit ihr solle auch eine Verringerung der technischen Komplexität einhergehen. So sollten die wartungsintensiven Konnektoren abgelöst oder auf proprietäre technische Sonderlösungen verzichtet werden. Auch die Einführung digitaler Identitäten neben dem kartenbasierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) eröffne neue Möglichkeiten bei Versorgungsszenarien in Krankenhäusern oder im mobilen Einsatz.

Dabei könnten allerdings durch veränderte Verantwortungsbereiche neue Haftungsrisiken entstehen. Diese dürften nicht auf Ärztinnen und Ärzte verlagert werden, betonten die Delegierten.

Auch das Potenzial der ePA bleibe nach wie vor weitgehend ungenutzt. Deshalb müssten zügig die nächsten Entwicklungsschritte angegangen und Funktionalitäten umgesetzt werden, die einen direkten Nutzen für die Patientenversorgung bieten.

Dazu zählen die Delegierten beispielsweise ein erweitertes digitales Medikationsmanagement mit Einbeziehung weiterer noch fehlender Verordnungstypen wie Betäubungsmittelrezepte, Impfausweis, Labordatenübermittlung und Volltextsuche in der ePA. All dies müsse so bald wie möglich realisiert werden.

Durch eine angemessene Unterstützung und Information ihrer Versicherten müssten auch die Krankenkassen eine Steigerung der aktiven Nutzung der ePA gewährleisten.

lau

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