Ärzteschaft

Heilberufsausweise: KBV appelliert an Ärzte, Kartenaustausch zu beauftragen

  • Donnerstag, 26. Februar 2026
/picture alliance, epd-bild, Tim Wegner
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Berlin – Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen in Teilen erneut ausgetauscht werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appelliert an Ärzte und Psychotherapeuten, eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zeitnah zu beantragen. Dies gilt demnach auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben.

Aktuell gibt es nach Angaben der KBV mehrere Gründe, weshalb Ärzte und Psychotherapeuten spätestens bis zum 30. Juni ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) austauschen müssen, auch wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch aktuell ist.

Ein Grund ist das neue Verschlüsselungsverfahren ECC für die Telematikinfrastruktur (TI). „Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA der Generation 2.1 haben, sollten diesen jetzt umgehend beantragen“, schreibt die KBV. Das gleiche gelte für Praxisausweise (SMC-B-Karte), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich sei.

Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Wegen Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller gilt aber nun, dass alte Ausweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden können, bevor sie am 1. Juli automatisch deaktiviert werden. Danach sind die Ausweise nicht mehr nutzbar.

Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care

Bei den Heilberufsausweisen, die bereits ECC-fähig sind und trotzdem getauscht werden müssen, handelt es sich der KBV zufolge um Karten der Anbieter D-Trust und SHC+Care. Laut Hersteller gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb nur bis zum 30. Juni für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden.

Auf der Rückseite betroffener Ausweise ist der Schriftzug „Idemia“ zu finden. Diese Kunden werden von D-Trust direkt per E-Mail informiert und brauchen nicht selbst aktiv werden, teilt der Hersteller auf seiner Internetseite mit.

Außerdem weist er darauf hin, dass den betroffenen Ärzten und Psychotherapeuten keine Kosten entstehen, wenn ihr eHBA in diesem Zusammenhang ausgetauscht wird und keine Änderungen an den Zertifikatsdaten vorgenommen werden. Auch SHC+Care hat mitgeteilt, seine Kunden entsprechend zu informieren.

D-Trust liefert eigenen Angaben zufolge bereits seit Februar 2025 Heilberufsausweise vom Kartenhersteller Giesecke und Devrient (G&D) aus, die nicht von diesem Fehler betroffen sind. Ärztinnen und Ärzte erkennen diese Karten am Schriftzug „G&D“.

Vor einigen Tagen war darüber hinaus bekannt geworden, dass auch neuere Karten von Medisign ausgetauscht werden müssen. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. Da unklar ist, wie sich der Konnektor und andere TI-Komponenten bei der Nutzung solcher Karten verhalten, müssen diese Karten ausgetauscht werden. Die Deadline hierfür ist ebenfalls der 30. Juni.

Für KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner ist die Austauschaktion ein Zeichen dafür, dass die Technik der TI nach wie vor nicht reibungslos im Hintergrund läuft. Bereits die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sei ein Riesenakt gewesen und habe die Praxen viel Zeit und Geld gekostet, sagte sie. Jetzt zeigten sich immer wieder neue Schwachstellen, sodass Praxen abermals tätig werden müssten – ganz abgesehen von den ständigen TI-Ausfällen.

„So ärgerlich und nervenaufreibend das Ganze ist, Sie müssen jetzt aktiv werden“, appellierte Steiner an Ärzte und Psychotherapeuten. Da weiterhin mit einem erhöhten Auftragsaufkommen bei den Herstellern zu rechnen ist, sollten vom Tausch Betroffene nicht länger mit der Bestellung warten. In der Regel wurden die Praxen bereits durch ihre Hersteller angeschrieben.

EB

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