Vermischtes

Baden-Württemberg: Brustimplantate kein Hindernis mehr für Polizeidienst

  • Mittwoch, 12. Oktober 2016

Karlsruhe – Brustimplantate sind aus Sicht des Landes Baden-Württemberg kein pau­scha­les Hindernis mehr für den Polizeidienst. Eine junge Frau darf trotz der Silikon­kissen ihre Ausbildung an der Hochschule für Polizei fortsetzen, sagte ein Sprecher des Innen­ministeriums des Landes. Damit rückt die Regierung drei Wochen vor einer in dieser Sache anberaumten Gerichtsverhandlung von ihrer ursprünglichen Haltung ab.

Das Land hatte argumentiert, dass Brustimplantate etwa bei gefährlichen Einsätzen grundsätzlich ein Risiko darstellten und die Bewerberin abgelehnt. Den Zugang zu der Ausbildung ab März dieses Jahres hatte sich die junge Frau daraufhin per einstweiliger Anordnung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht (VG) erstritten.

Das VG-Hauptsacheverfahren ist für den 9. November angesetzt – ob es nun überhaupt noch stattfindet, ist zumindest fraglich, teilte der Anwalt der Klägerin auf Nachfrage mit. Derzeit werde über eine Einigung verhandelt. Falls diese zustande komme, „könnte der Termin in Karlsruhe entfallen“.

Seinen Sinneswandel begründete das Ministerium als die der Hochschule für Polizei über­geordnete Behörde mit einer aktuellen Prüfung moderner Implantate durch den Poli­zeiärztlichen Dienst. Diese habe ergeben, dass Brustimplantate der sogenannten 5. Ge­neration „einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht mehr entgegenstehen“.

Auch in anderen Fällen waren Gutachter bundesweit zu den gleichen Schlüssen ge­kommen. Daraufhin hatte es einige gerichtliche Entscheidungen in ähnlicher Sache ge­geben – zugunsten der Bewerberinnen. Zuletzt war in Bayern eine angehende Beamtin per Eilverfahren zur Ausbildung zugelassen worden, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Bei ihrer Ablehnung von Bewerberinnen mit Brustimplantaten hatten sich die zustän­digen Stellen auch im Südwesten bisher stets auf die sogenannte Polizeidienstvorschrift PDV 300 aus dem Jahr 2012 berufen. Darin ist festgestellt, dass „im Polizeidienst stets eine erhöhte Verletzungsgefahr durch körperliche Einwirkungen, vor allem Angriffe oder Stürze, besteht, die zu einer Ruptur des Implantats mit dem Austreten des Silikons und damit zu weitreichenden Komplikationen“ führen könne. Von dieser pauschalen Ein­schät­zung rückt das Land nun ab.

dpa

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