Vermischtes

Gericht: Brustimplantate kein Hindernis für Polzeidienst

  • Donnerstag, 24. November 2016

Gelsenkirchen – Eine Krankenschwester aus Dortmund darf sich Hoffnungen auf ihren Wunschberuf Polizistin machen. Ihre Brustimplantate, die sich die 32-Jährige aus kos­me­ti­schen Gründen einsetzen ließ, sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gel­sen­kirchen kein Hinderungsgrund.

Vor fast drei Jahren hatte der Polizeiarzt die Frau abgelehnt. Laut Polizeiverord­nung sind Brustimplantate bei Bewerberinnen nicht erlaubt, weil sie gesundheitliche Ri­siken ber­gen. Sie könnten beispielsweise während des Einsatzes reißen. Die Richter halten es aber für angebracht, diese Vorschrift zu überdenken. Grund ist ein Gutachten der Uni­klinik Bonn. Das sieht grundsätzlich keine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, dass Brustimplantate im rauen Polizeialltag bei der Klägerin zur völligen Dienstunfähigkeit führen könnten. Das Gutachten bezog sich aber erst einmal nur auf die Klägerin.

Der Anwalt der Frau wies auch auf Besonderheiten der Implantate hin: Die Brustimplantate ent­stamm­ten einer neuen Generation und seien hochwertig. „Selbst bei einem Riss wür­de nichts passieren“, sagte Sven Ollmann. Außerdem lägen die Implantate geschützt hin­ter dem Brustmuskel.

Die beklagte Behörde, das Landesausbildungsamt NRW, will sich das Gutachten und die schriftliche Urteilsbegründung erst einmal näher ansehen und dann über eine Berufung entscheiden. Das Gutachten hatte zumindest den medizinischen Vertreter des Landes nachdenklich gemacht. Da es für die Klägerin eine Risikowahrscheinlichkeit von weniger als 20 Prozent annimmt, könnte aus Sicht der Gelsenkirchener Richter durchaus eine all­gemeine Klärung für Polizisten und sogar Soldatinnen möglich sein.

Für die Krankenschwester gilt es bis zu einer Aufnahme bei der Polizei, trotz des Erfolges noch Hürden zu überwinden. Sie müsste die Aufnahmetests, die sie damals schon absol­viert hatte, wiederholen. Ein Glück für sie. Im ersten Anlauf waren die Ergebnisse nicht so gut, dass sie damit 2014 oder 2015 aufgenommen worden wäre. „Jetzt hat sie eine neue Chance“, sagte der Kammervorsitzende.

Die Gelsenkirchener Richter waren nicht die ersten, die im Sinne der Frauen geurteilt hatten. Das Verwaltungsgericht München war im vergangenen September einer fach­ärzt­li­chen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt. Der Mediziner kam auch zu dem Schluss, dass bei Implantaten hinter den Muskeln kein erhöhtes Verletzungs­risiko im Polizeidienst bestehe.

In Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nach­dem sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt hatte. Der Po­li­zeiarzt hatte sie wegen der Silikonimplantate zuvor abgelehnt. Auch in Berlin gab es eine Entscheidung im Sinne einer Bewerberin.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung