Baden-Württemberg bleibt bei Modellprojekten zur ausschließlichen Fernbehandlung

Stuttgart – Ärzte in Baden-Württemberg können in Zukunft weiterhin nur unter strengen Auflagen die ausschließliche Fernbehandlung anwenden. Das hat die Kammerversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am Wochenende beschlossen. Die Delegierten lehnten es ab, die Änderungen zur Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (MBO), die der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt beschlossen hatte, in die Landesberufsordnung zu übernehmen.
Die Delegierten hätten deutlich gemacht, dass sie die baden-württembergische Lösung, in der Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung der Ärztekammer zur Genehmigung vorgelegt werden und positiv beschieden werden müssen, als richtigen Weg betrachteten, sagte ein Sprecher der Landesärztekammer dem Deutschen Ärzteblatt. Diese Lösung hätte man sich auch für andere Bundesländer als Vorbild gewünscht. Er betonte, es sei nicht beabsichtigt, in absehbarer Zeit die Berufsordnung in Richtung der MBO zu ändern.
Fachärzte, die in Baden-Württemberg praktizieren, können damit zwar theoretisch eine ausschließliche Fernbehandlung für ihnen unbekannte Patienten anbieten. Dafür müssen sie aber einen Antrag bei der Landesärztekammer stellen. Die Genehmigung ist an konkrete Vorgaben, unter anderem an eine Evaluation gebunden.
Dem Sprecher zufolge sind bisher kaum Anträge von einzelnen Ärzten bei der Landesärztekammer eingegangen, obwohl dies theoretisch möglich wäre. Im Vorfeld der Antragstellung gebe es intensive und ausführliche Beratungen zu den Vorhaben, sagte er. Dabei entscheide sich zumeist, ob Anträge am Ende wirklich eingereicht würden.
Der Sprecher empfiehlt Ärzten, die an der ausschließlichen Fernbehandlung teilnehmen wollen, sich an einem der mittlerweile sieben bestehenden Modellprojekte zu beteiligen. Für Ärzte könne sich beispielsweise das Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg – DocDirekt – anbieten, sagte er.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: